apoBank

Aufsichtsrat geht nicht in die Berufung

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Die Schadenersatzklage der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) gegen ihre ehemaligen Vorstände ist endgültig vom Tisch.

Der Aufsichtsrat der Bank hat jetzt beschlossen, gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, das die Klage in erster Instanz abgewiesen hatte, nicht in die Berufung zu gehen.

Der Aufsichtsrat hatte das Verfahren angestrengt, um seine Aufsichtspflicht zu erfüllen und die Interessen der Eigentümer zu wahren. Es ging um den Kauf strukturierter Wertpapiere, die später, während der Finanzkrise, die Bank beinahe in den Abgrund gezogen hätten.

Die Bank hatte ins Feld geführt, die Vorstände hätten gegen das in der Satzung verankerte Spekulationsverbot verstoßen. Das Gericht sah jedoch keine Pflichtverletzung der ehemaligen Vorstandsmitglieder, da sie im Rahmen der ihnen zustehenden Entscheidungsspielräume gehandelt hätten.

Die Genossenschaftsbank musste damals unter den Rettungsschirm des Dachverbands BVR, gehen. Die Garantien des BVR wurden aber am Ende nicht angetastet. (ger)

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