E-Rezept

Ausnahmen vom Zuweisungsverbot?

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates will Ärzten erlauben, elektronische Rezepte in Ausnahmefällen direkt an eine einlösende Apotheke zu senden.

Veröffentlicht:
Rezepte aus der Arzt-EDV direkt in die Apotheke? Berlin will das nicht – die Gesundheitsminister der Länder in engen Grenzen aber schon.

Rezepte aus der Arzt-EDV direkt in die Apotheke? Berlin will das nicht – die Gesundheitsminister der Länder in engen Grenzen aber schon.

© peart / stock.adobe.com

Berlin. In seiner Stellungnahme zum Entwurf des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) fordert der Gesundheitsausschuss des Bundesrates etliche Nachbesserungen. Unter anderem sollen Patientenrechte geschärft, aber auch das Monopol der gematik hinsichtlich der Zulassung von Komponenten und Diensten der TI gebrochen werden.

Besonderen Zündstoff hält die Ausschussempfehlung für Apotheker bereit: Deren Wunsch nach einem unzweideutigen Makelverbot für elektronische Rezepte wird nicht entsprochen. Stattdessen soll in Ausnahmesituationen eine direkte Rezeptübermittlung vom Arzt zur Apotheke statthaft sein, „wenn der Versicherte oder dessen Vertreter dem Verfahren zuvor schriftlich zugestimmt hat und sich dieses transparent verfolgen lässt“; die Ausnahmetatbestände, die eine solche Rezeptzuweisung rechtfertigten, hätte der Gemeinsame Bundesausschuss zu definieren.

Der PDSG-Entwurf sieht die verbindliche Einführung elektronischer Rezepte zu Anfang 2022 vor. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte sowie Regularien zur Verarbeitung von Patientendaten zu Forschungszwecken.

„Makeln von Rezepten unter anderem per Fax“

Seinen Einwand in Sachen Rezeptzuweisung begründet der Länder-Gesundheitsausschuss damit, dass die zu erwartende Zunahme telemedizinischer und telefonischer Arzt-Konsultationen häufiger „Situationen schaffen“ werde, „in denen eVerordnungen direkt an Apotheken versandt werden sollten, zum Beispiel weil Versicherte nicht in der Lage sind, eVerordnungen zu empfangen, jedoch auch nicht in die Arztpraxis oder Apotheke kommen können“.

Mit einem Seitenhieb auf das unzulässige, gleichwohl „aktuell stattfindende Makeln von Rezepten unter anderem per Fax“, heißt es, mittels formalisierter Ausnahmen könne das alltägliche Zuweisungsgeschen „zumindest transparent abgebildet werden“.

Apotheker wehren sich

Die Apothekerschaft hat sich bislang strikt gegen die Option gewehrt, dass Ärzte Rezepte direkt aus ihrer Praxis-EDV heraus an eine Apotheke weiterleiten. Befürchtet werden vor allem Allianzen zwischen Verordnern und marketingstarken Versandapotheken.

Schon heute kooperiert etwa DocMorris mit Haus- und Fachärzten bei der Erprobung eines elektronischen Rezepts. Da das PDSG im Bundesrat jedoch nicht zustimmungspflichtig ist, sind den Änderungs- und Ergänzungswünschen der Länderkammer voraussichtlich ohnehin keine allzu großen Chancen beschieden.

Dabei dürfte insbesondere die Kritik des Gesundheitsausschusses an denkbaren Interessenskollisionen im Aufgabenspektrum der gematik auch in der Ärzteschaft Zustimmung finden. So wird etwa vorgeschlagen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Regelung einzuführen, wonach die gematik nicht länger allein für die Freigabe von TI-Komponenten und -Diensten zuständig wäre.

Vielmehr solle das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) diese Aufgabe übernehmen oder doch zumindest den Zulassungsbeschlüssen der gematik zustimmen müssen.

Neue TI-Komponenten „nicht auf Stichtag“

Zur Begründung heißt es, die gematik könne nicht gleichzeitig mit der Entwicklung von TI-Komponenten beauftragt werden, mit denen Versicherte auf elektronische Rezepte zugreifen (so vorgesehen in einem neuen Paragrafen 311 SGB V), und zugleich die Zulassung der TI-Komponenten verantworten (Paragraf 325 SGB V neu). Das führe, heißt es, „zu Interessenkollision beziehungsweise Befangenheit“.

Gleichfalls nicht verkehrt scheint die Forderung, neben der TI bestehende IT-Anwendungen im Gesundheitswesen solange in Betrieb zu halten, bis neue Verfahren zur Datenübertragung „noch nicht flächendeckend etabliert sind“.

Die Vergangenheit habe gezeigt, heißt es begründend, „dass der Roll-Out neuer komplexer TI-Komponenten und -Anwendungen Zeit beansprucht und nicht zu einem gesetzlich vorgegebenen Stichtag beziehungsweise mit der Zulassung eines Anbieters durch die gematik bei allen Anwendern sofort funktionsfähig implementiert ist“.

Man wolle vermeiden, dass bestehende Kommunikationssysteme „zu einem Stichtag abgeschaltet werden und Anwender auf unsichere und nicht mehr zeitgemäße Alternativen (Fax) zurückgreifen müssen, bevor eine funktionstüchtige Alternative bei den Anwendern vorliegt.“ (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

© metamorworks / Getty Images / iStock

Krebsmedizin auf neuen Wegen

Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Hausarzt hört die Brust seines Patienten mit einem Stethoskop ab.

© eyetronic / stock.adobe.com

Studie in Hausarztpraxen

Welche Herzgeräusche geben Anlass zur Besorgnis?