Substitution

Aut-idem-Kreuz nur aus medizinischen Gründen

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BERLIN. Vertragsärzte sollen in Zukunft das Aut-idem-Feld nur noch dann ankreuzen, wenn sie den Austausch des verordneten Arzneimittels in der Apotheke aus medizinisch-therapeutischen Gründen untersagen wollen. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband im Zuge der Einigung über häufigere Updates der Arzneimitteldatenbank in der Praxis-EDV ab April 2018 verständigt.

In der Vergangenheit hatten Krankenkassen Ärzte dazu angehalten, auch bei konkreten Arzneimitteln, für die es Rabattverträge gibt, das Aut-idem-Kreuz zu setzen, um den Austausch des Arzneimittels auszuschließen. Die Änderung soll jetzt über den Bundesmanteltarif klargestellt werden. (ger)

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