Auto-Teilkasko zahlt nicht bei Vandalismus
MAINZ (dpa). Die Auto-Teilkaskoversicherung muss keine Vandalismus-Schäden übernehmen. Das berichtet die Fachzeitschrift "recht und schaden" unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Mainz. Dies gelte auch, wenn der Täter zugleich versucht hat, den Wagen zu stehlen, die Beschädigungen damit jedoch in keinem direkten Zusammenhang stehen.
Az.: 3 S 210/07