Klinik-Übernahme
B. Braun bläst zum Gegenangriff
Der Medizintechnikhersteller B. Braun will die Fusion des Klinikkonzerns Rhön mit dessen Wettbewerber Asklepios verhindern.
Veröffentlicht:Bad Neustadt/Melsungen. Die Fronten im Aktionärskreis der Rhön-Klinikum AG verhärten sich. Am Wochenende hat der Großaktionär B. Braun beantragt, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und dabei unter anderem eine Anhebung der satzungsmäßigen Mehrheitsforderung für Hauptversammlungsbeschlüsse auf 75 Prozent zu beschließen.
Aktuell sieht die Rhön-Satzung einfache Stimmen- bzw. Kapitalmehrheit vor. Der nordhessische Medizintechnikhersteller, der ausweislich einer früheren Rhön-Mitteilung 25,23 Prozent der Stimmrechte an dem Klinikkonzern hält, würde sich damit eine Sperrminorität sichern und so die von Asklepios beabsichtigte Mehrheitsübernahme blockieren können.
Asklepios hatte offiziell am 8. April sein öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher Rhön-Inhaberaktien gestartet. Die Annahmefrist endet am 6. Mai. Das Übernahmevorhaben wird von Rhön-Gründer Münch unterstützt. Asklepios und Münch hielten vor Beginn der Annahmefrist zusammen knapp 49 Prozent der Anteile.
Münch soll gehen
Zudem will B. Braun auf der außerordentlichen Hauptversammlung mehrerer Aufsichtsratsmitglieder abwählen lassen – darunter auch den Vorsitzenden und Rhön-Gründer Eugen Münch – sowie eine Sonderdividende von 2,00 Euro je dividendenberechtigte Aktie (in Summe rund 134 Millionen Euro) zur Abstimmung stellen. Auf Vorjahresbasis entspräche das einer Nettoertragsausschüttung dreier Geschäftsjahre.
Asklepios konterte umgehend mit einer Zurückweisung der Forderungen sowie der Ankündigung, nun selbst eine außerordentliche Hauptversammlung zu beantragen. Dabei wolle man die vorzeitige Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Annette Beller (Vorstandsmitglied bei B. Braun) sowie Dr. Katrin Vernau (Verwaltungsdirektorin des WDR) beantragen. Beller und Vernau würden „nicht gemäß den Interessen und dem Wohl der Gesellschaft handeln“.
Außerdem verlangt Asklepios, „dass das eigene Einberufungsverlangen vor dem Einberufungsverlangen von B. Braun behandelt wird“, wie es in einer Rhön-Mitteilung heißt.
B. Braun war – wie Asklepios auch – vor acht Jahren bei der Rhön AG mit zunächst fünf Prozent eingestiegen, um bei dem damaligen Übernahmevorhaben der Fresenius-Tochter Helios mitreden zu können; über die Jahre hatten beide ihre Aktienpakete entsprechend Kartellamtserlaubnis aufgestockt. (cw)