Rhön Klinikum

B. Braun zieht wegen Sperrminorität vor Gericht

Streit bei Rhön: Anteilseigner B. Braun will den Beschluss der Hauptversammlung, die zehnprozentige Sperrminorität abzuschaffen, rechtlich anfechten.

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BAD NEUSTADT. Vergangenen Mittwoch hatte die Hauptversammlung des fränkischen Klinikkonzerns Rhön überraschend für die Abschaffung der Sperrminorität von zehn Prozent bei wichtigen Konzernentscheidungen gestimmt.

Dazu war ein letztes Mal eben diese Marke zu knacken; was mit einer Mehrheit von 90,54 Prozent denkbar knapp gelang.

Weil sowohl Konkurrent Asklepios als auch der Medizintechnikhersteller B. Braun jeweils fünf Prozent der Rhön-Aktien halten, schien es zunächst, als habe einer der beiden seinen Widerstand gegen Fusionspläne von Rhön aufgegeben.

Asklepios und B. Braun hatten im vorigen Jahr Rhön-Anteile erworben, um eine Übernahmeofferte des Healthcare-Konzerns Fresenius - mit Erfolg - zu torpedieren.

Münch sehr gelassen

Einen Tag nach dem Beschluss der Hauptversammlung ließ Rhön dann wissen, B. Braun wolle das Votum vor Gericht anfechten.

Deshalb habe der Rhön-Vorstand die Satzungsänderung auch noch nicht zum Handelsregister angemeldet. Ob und wann dies erfolgt, hänge vom Fortgang der Auseinandersetzung ab.

Rhön-Gründer Eugen Münch erklärte, dass die Stimmrechtsvertreter von B. Braun sich nicht ordnungsgemäß hätten legitimieren können.

Münch: "Mir als Versammlungsleiter blieb daher nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes keine andere Wahl, als den entsprechenden Stimmrechtsanteil bei der Abstimmung nicht zu berücksichtigen."

Der Anfechtungsklage von B. Braun sehe er "gelassen entgegen". (cw)

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