Bundesarbeitsgerichtsurteil
ver.di darf Tarifverträge für gesamte Pflegebranche abschließen
Nicht nur für Pflegerinnen und Pfleger in Krankenhäusern darf ver.di Tarifverträge aushandeln. Die Richter halten die Gewerkschaft für ausreichend „mächtig“.
Nicht nur für Pflegerinnen und Pfleger in Krankenhäusern darf ver.di Tarifverträge aushandeln. Die Richter halten die Gewerkschaft für ausreichend „mächtig“.
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