Wiederholungsrezepte

BÄK-Präsident Reinhardt kritisiert Ausrichtung des „Vergütungssystems auf Quartale“

Chroniker sollen nicht nur wegen eines Folgerezeptes jedes Quartal in die Praxis müssen, kritisiert BÄK-Präsident Reinhardt. Eine Lösung dafür gibt es längst.

Veröffentlicht:
Das E-Rezept, Eingangsbildschirm der App dargestellt auf einem iPad

Wäre der Weg für Mehrfachverordnungen: das E-Rezept.

© Ulrich Zillmann / FotoMedienService / picture alliance

Berlin. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, hat angesichts von Wartezeiten in Praxen die Notwendigkeit kritisiert, Arzneimittel für Patienten mit chronischen Erkrankungen quartalsweise aufs Neue rezeptieren zu müssen. Zum Beispiel bekomme ein Patient ein Medikament gegen Bluthochdruck, und die Packung enthalte 100 Tabletten, sagte der Reinhardt am Sonntag im „Deutschlandfunk“.

„Damit kommt er, wenn er eine am Tag nehmen muss, etwa drei Monate hin“, erinnerte Reinhardt. „Dann muss er wieder in die Praxis kommen und muss sich das nächste Rezept abholen, weil unser ganzes Vergütungssystem auf Quartale ausgerichtet ist. Das ist eigentlich nicht unbedingt notwendig.“

Wenn ein Patient gut eingestellt sei, sich selbst kontrolliere und sich melde, wenn es unter Umständen nicht gut sein sollte, dann sei es nicht notwendigerweise erforderlich, dass er jedes Quartal komme. „Dann würde es ausreichen, wenn er einmal im Jahr kommt“, erläuterte Reinhardt. „Er kriegt eine große Packung mit 300 Tabletten oder 350 und meldet sich dann, wenn er etwas hat.“

Mehrfachverordnung eigentlich möglich

Seit 1. April dieses Jahres haben Vertragsärztinnen und -ärzte bereits die Möglichkeit für Wiederholungsrezepte – jedenfalls in der Theorie. Das hatte der Gesetzgeber im März 2020 mit dem Masernschutzgesetz (MasSchG) ermöglicht. Paragraf 31 Absatz 1b des SGB V als auch Paragraf 4 Absatz 3 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und Paragraf 11 Absatz 2a der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) sehen das vor.

Für Versicherte, die ein Arzneimittel regelmäßig benötigen, kann die Erstverordnung nun mit einer bis zu dreimal wiederholenden Abgabe kombiniert werden für einen Zeitraum von maximal einem Jahr. Angegeben werden müssen dabei die Einlösefristen. Allerdings haben die Vertragspartner darauf verzichtet, die Mehrfachverordnung per Muster 16 zu ermöglichen. Sie kann seit April nur per E-Rezept ausgestellt werden, dessen flächendeckender Roll-out noch aussteht. (dpa/eb)

Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Studie in Hausarztpraxen

Wann sollte man Herzgeräusche ernst nehmen?

Was, wann und wie?

EGFR-mutiertes NSCLC: Was für Diagnostik und Therapie wichtig ist

Lesetipps
Medikamenten Rezept auf dem Schreibtisch einer Arzt Praxis

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Langfinger unterwegs

KV Sachsen warnt vor Rezeptdiebstählen in Arztpraxen

Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet