Direkt zum Inhaltsbereich

Umsatzsteuer

BFH stärkt Privatkliniken

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Privatkliniken könnten künftig häufiger als bisher von der Umsatzsteuer befreit sein. Die engen deutschen Regelungen verstoßen gegen EU-Recht, auf das sich die Kliniken unmittelbar berufen können, befindet in einem jetzt veröffentlichten Urteil der Bundesfinanzhof.

Geklagt hatte eine westfälische Klinik für Psychotherapie und Psychosomatik. Sie will eine Befreiung von der Umsatzsteuer erreichen, obwohl sie die gesetzlichen Voraussetzungen unstreitig nicht erfüllt.

Das Krankenhaus wird als GmbH geführt, strebt nach eigenen Angaben aber keine Gewinne an und hat in der Vergangenheit auch keine Gewinne erwirtschaftet. Der Anteil von Kassenpatienten betrug 2009 rund 35 Prozent.

Laut Gesetz sind seit 2009 neben Uni- und Plankliniken nur Krankenhäuser mit Versorgungsauftrag von der Umsatzsteuer befreit. Der BFH entschied nun aber, dass diese Einschränkung "nicht im Einklang mit den zwingend umzusetzenden Vorgaben des Unionsrechts" steht.

Danach dürften die EU-Staaten die Umsatzsteuerbefreiung zwar davon abhängig machen, inwieweit die Behandlungen aus öffentlichen Kassen bezahlt werden. Eine Steuerbefreiung "nach Maßgabe der Bedarfslage" sei dagegen nicht zulässig.

Im konkreten Fall habe das klageführende Krankenhaus seine Leistungen in sozialer Hinsicht unter vergleichbaren Bedingungen wie die Plankrankenhäuser erbracht.

Daher stehe der Klinik auch die Steuervergünstigung zu, urteilte der BFH. Einen steuerbefreienden Schwellenwert für den Anteil der aus öffentlichen Kassen bezahlten Behandlungen setzten die Finanzrichter nicht fest. (mwo)

Az.: V R 20/14

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wann sich Weltraum-Investments lohnen

Deutsche Apother- und Ärztebank

Apobank vereint Kreditkarte und Organspendeausweis

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Registerauswertung aus neun Bundesländern

Mehr Darmkrebs-Neudiagnosen bei Jüngeren in Deutschland

Tipps von hausärztlichen Anwendern

Wenn Kollege KI in der Arztpraxis „assistiert“

Lesetipps
Hausarzt Florian Vorderwülbecke mit seiner Tasche

© Vincenz Vorderwülbecke

Auf Haus- und Heimbesuch

Die perfekte Hausbesuchstasche: Worauf Sie beim Packen achten können

Viel hilft viel? Die Studienlage zu Probiotika ist im besten Falle durchwachsen.

© Romario Ien / stock.adobe.com

Dissens in Bezug auf Wirksamkeit

Wem oder wogegen helfen Probiotika?

Ein Mann liegt regungslos auf dem Boden.

© Short World / Generated with AI / stock.adobe.com

DGIM 2026

Bewusstseinsstörungen: Der internistische Blick