Urteil

Bundesgerichtshof: Kern der ärztlichen Aufklärung immer mündlich

In Sachen Aufklärung müssen Ärzte auf individuelle Belange der Patienten eingehen und sich davon überzeugen, dass diese mündliche wie schriftliche Hinweise und Informationen verstanden haben, urteilt der Bundesgerichtshof.

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