Grundsatz-Urteil

BGH gesteht Legal Techs die Klagebefugnis zu

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Karlsruhe. Das Legal Tech Lexfox darf gegen mögliche Verstöße gegen die Mietpreisbremse vorgehen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch können Vermieter Rügen und Klagen nicht mit dem Argument abwehren, die Tätigkeit von Lexfox gegen Erfolgshonorar verstoße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (Az.: VIII ZR 285/18). Auch der kostenlos angebotene „Mietpreisrechner“ auf „wenigermiete.de“ ist danach zulässig.

Mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz habe der Gesetzgeber eine Deregulierung angestrebt und auch neue Berufsfelder ermöglichen wollen. Die Tätigkeit von Lexfox sei daher als noch zulässige Inkassotätigkeit zu werten, urteilte der BGH. Der „Mietpreisrechner“ hänge damit eng zusammen. (mwo)

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