Direkt zum Inhaltsbereich

Grundsatz-Urteil

BGH gesteht Legal Techs die Klagebefugnis zu

Veröffentlicht:

Karlsruhe. Das Legal Tech Lexfox darf gegen mögliche Verstöße gegen die Mietpreisbremse vorgehen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch können Vermieter Rügen und Klagen nicht mit dem Argument abwehren, die Tätigkeit von Lexfox gegen Erfolgshonorar verstoße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (Az.: VIII ZR 285/18). Auch der kostenlos angebotene „Mietpreisrechner“ auf „wenigermiete.de“ ist danach zulässig.

Mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz habe der Gesetzgeber eine Deregulierung angestrebt und auch neue Berufsfelder ermöglichen wollen. Die Tätigkeit von Lexfox sei daher als noch zulässige Inkassotätigkeit zu werten, urteilte der BGH. Der „Mietpreisrechner“ hänge damit eng zusammen. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Anästhesisten: Mindeststandards dürfen nicht nur Empfehlung sein

Nach Tod von Kind: Mehr als 13 Jahre Haft für Narkosearzt

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Robert Koch-Institut

Erster Nachweis von Sindbis-Fieber in Deutschland

Lesetipps