BGH stärkt Anlegerrechte bei Falschberatung

KARLSRUHE (mwo). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bei sogenannten Kickback-Zahlungen an die Bank zugunsten von Anlegern entschieden.

Veröffentlicht:

Für die Vermittlung von Fonds oder anderen Geldanlagen bekommen die Banken meist eine Provision vom Emittenten der Anlage. Nach bisheriger Rechtsprechung des BGH muss die Bank über solche "Kickbacks" oder "Rückvergütungen" aufklären. Wurden sie absichtlich verschwiegen, kann der Kunde aus dem Vertrag aussteigen, und die Bank muss Schadenersatz leisten.

Nach einem aktuellen Urteil ist es im Streitfall nun Sache der Bank, nachzuweisen, dass es keinen Anlass gab, den Kunden über die Provisionen aufzuklären.

In dem neuen Streit um wenig erfolgreiche Fonds- und Aktienanlagen hatten zwar die Instanzgerichte die Klage abgewiesen: Der Anleger habe nicht nachweisen können, dass die Bank die Provision irrtümlich verschwiegen hatte. Der BGH hob diese Urteile nun aber auf und verwies den Streit zur weiteren Klärung zurück: Die Beweislast liege nicht beim Kunden. Es sei Sache der Bank, nachzuweisen, dass sie nicht vorsätzlich, sondern eventuell irrtümlich geschwiegen hat.

Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: XI ZR 586/07

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Cyberangriffe & Co.

So reagieren Arztpraxen im IT-Notfall richtig

Gendermedizin

Lena Marie Seegers: Ein Herz für Frauenherzen

Evolution der Therapiesteuerung

Diabetesmanagement: Das Ende des HbA1c-Werts?

Lesetipps
Madrid bei Sonnenuntergang.

© Shansche / Getty Images / iStock

Vorschau aufs Wochenende

Herzkongress ESC 2025: Diese neuen Studien stehen im Blickpunkt

Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte

© Daniel Karmann/dpa

Stichtage rücken näher

Warum es sich für Praxen lohnt, vor dem 1. Oktober in die ePA einzusteigen