BGH stärkt Rechte von Fluggästen bei Verspätungen

KARLSRUHE (mwo). Bei Ausfall oder Verspätung von Flügen können Fluggäste auch gegen ausländische Fluggesellschaften in Deutschland klagen. Das gilt für alle Flüge, die in Deutschland starten, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).

Veröffentlicht:

Wegen eines Flugzeugschadens musste die US-amerikanischen Delta Airlines einen Flug ab Frankfurt streichen. Deutsche Klagen auf die nach EU-Recht fällige Entschädigung von 600 Euro nahm die Fluglinie unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen (AGB) nicht an.

Doch unabhängig von den AGB können Verbraucher immer am "Erfüllungsort" klagen, urteilte der BGH. Bei Flügen sei dies der Ort des Abflugs.

Az: X ZR 71/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

G-BA-Plenum

Mindestmenge für Operationen bei Morbus Hirschsprung

Bundesamt für Soziale Sicherung

Aufsicht: Krankenkassen reden höhere Zusatzbeiträge schön

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Der Onkologe und sein Apfel-Cider

Virtuelle Arztkontakte

Doc in the Box: Der Proof of Concept muss noch erbracht werden

Lesetipps
Eine Ärztin führt in der Klinik eine Ultraschalluntersuchung der inneren Organe eines Kindes durch.

© H_Ko - stock.adobe.com

Zwei seltene Ursachen

Diagnose vaginaler Blutungen bei Kindern: Ein Leitfaden für die Praxis