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BGH stärkt Rechte von Fluggästen bei Verspätungen

KARLSRUHE (mwo). Bei Ausfall oder Verspätung von Flügen können Fluggäste auch gegen ausländische Fluggesellschaften in Deutschland klagen. Das gilt für alle Flüge, die in Deutschland starten, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).

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Wegen eines Flugzeugschadens musste die US-amerikanischen Delta Airlines einen Flug ab Frankfurt streichen. Deutsche Klagen auf die nach EU-Recht fällige Entschädigung von 600 Euro nahm die Fluglinie unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen (AGB) nicht an.

Doch unabhängig von den AGB können Verbraucher immer am "Erfüllungsort" klagen, urteilte der BGH. Bei Flügen sei dies der Ort des Abflugs.

Az: X ZR 71/10

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