Corona-Pandemie

BMG räumt Lieferung fehlerhafter Schutzmasken ein

Rund 380 Millionen Atemschutzmasken hat das Bundesgesundheitsministerium in der Corona-Pandemie eigenen Angaben ausgeliefert. „Vereinzelt“ ist dabei auch schlechte Ware durchgerutscht.

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Die vom Bund beschafften Schutzmasken sind wenn nötig in einem zweistufigen Verfahren getestet worden – in Abhängigkeit von der Typenbezeichnung und Filtrationsleistung.

Die vom Bund beschafften Schutzmasken sind wenn nötig in einem zweistufigen Verfahren getestet worden – in Abhängigkeit von der Typenbezeichnung und Filtrationsleistung.

© bilderstoeckchen/Fotolia

Neu-Isenburg. Nach Kritik aus mehreren Bundesländern hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingeräumt, dass es in der Vergangenheit aufgrund des sehr hohen Liefervolumens und des der Pandemiesituation geschuldeten Zeitdrucks vereinzelt Fehlzustellungen von beanstandeter Ware gegeben habe. Dies hat das BMG der „Ärzte Zeitung“ auf Anfrage bestätigt.

Bis zum 24. Juni hat das BMG 380 Millionen Atemschutzmasken aller Kategorien nach eigenen Angaben an die Bundesländer und Kassenärztlichen Vereinigungen ausgeliefert. In den betroffenen fünf Fällen von Lieferungen seien Warnmeldungen seitens des BMG oder des Logistikers erfolgt und die fehlerhafte Ware sei zurückgerufen worden. Häufig sei diese noch in den Lagern der Empfänger gewesen und somit nicht an die Anwender ausgeliefert worden.

Die Sicherstellung qualitativer Aspekte hat laut BMG bei allen Schritten in der Abwicklung oberste Priorität: Alle Schutzmasken, die der Bund beschaffe, würden vom TÜV-Nord qualitätsgeprüft; fehlerhafte Masken würden identifiziert und für eine Auslieferung gesperrt.

Länder setzten auf Eigenversorgung

Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung meldete derweil, es sei kein Fall bekannt, in dem es aufgrund von Mängeln gelieferter Schutzmasken zu einer Patientengefährdung gekommen sei.

Auch in Bayern zeigte sich die KVB gelassen: Der eklatante Mangel an Schutzausrüstungen habe die Patientenversorgung erheblich erschwert. Deshalb habe man „von Beginn an auf die qualitätsgesicherte Eigenbeschaffung“ gesetzt. Es zeige sich, dass dies die richtige Entscheidung war, so die KVB.

Zweistufige Prüfung

Die Qualitätsprüfungen der Masken durch den TÜV-Nord erfolge in einem zweistufigen Verfahren, so das BMG. In einem ersten Schritt würden anhand einer Checkliste, die zwischen TÜV Nord, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und dem BMG abgestimmt sei, Sichtprüfungen, olfaktorische Prüfung, Prüfungen der Passform, Anlege- und Gebrauchsprüfungen, die Überprüfung des Vorhandenseins eines oder mehrerer Filtervliese und eine Prüfung auf Hydrophobie durchgeführt. In einem zweiten Schritt würden Schutzmasken, die höhere Filtrationsleistungen erfüllen müssen (FFP2 und 3, KN95 und vergleichbare Typen), zusätzlich hinsichtlich der Filterleistung und des Atemwiderstands im Labor getestet.

Prüfungen erfolgen in China und Deutschland

Der TÜV Nord habe seine Prüfkapazitäten erheblich ausgeweitet, erklärte das BMG; seine Leistung sei sehr gut, die Prüfqualität hoch. Prüfungen seien sowohl in China vor Verfrachtung der Waren erfolgt, als auch an allen Logistik-Standorten in Deutschland. (syc)

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