BSG bestätigt hessischen Schiedsspruch von 2009

Sieben Kassen und der KV in Hessen war der Schiedspruch zur Honorarverteilung für 2009 ein Dorn im Auge. Sie hatten bis zum Bundessozialgericht geklagt - erfolglos.

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KASSEL (mwo). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Schiedsspruch zum Honorarvertrag in Hessen im Jahr 2009 bestätigt.

Der Vertragsarztsenat des BSG wies in seiner jüngsten Sitzung Klagen sowohl der Krankenkassen wie auch der KV ab. Damit bleibt die bisherige Honorarverteilung gültig.

Das Schiedsamt hatte in seinem Spruch eine außerbudgetäre Vergütung für belegärztliche Leistungen sowie für das ambulante Operieren vorgesehen und für andere extrabudgetäre Leistungen Zuschläge festgesetzt. Dagegen hatten sieben Krankenkassen ohne Erfolg geklagt.

Das Schiedsamt hat seinen gesetzlichen Spielraum nicht überschritten, befand das BSG. Die "Ausdeckelung" belegärztlicher Leistungen und des ambulanten Operierens entspreche "sachgerechten Erwägungen"; die schon zuvor gesonderte Vergütung dieser als besonders förderungswürdig geltenden Leistungen sei nur fortgesetzt worden.

Rote Laterne unter den West-KVen

Die KV Hessen wandte sich gegen die vom Bewertungsausschuss festgesetzte Honorarverteilungsquote, ein Berechnungsfaktor, der die regionale Ausschüttung beeinflusst.

Entgegen der ursprünglich geplanten Gleichbehandlung aller KVen hatte der Ausschuss die Ost-KVen mit einer Quote von 0,9500 deutlich bevorzugt; mit 0,9040 war Hessen unter den West-KVen eines der Schlusslichter.

Auch der Bewertungsausschuss hat damit rechtmäßig "innerhalb seiner Kompetenzen gehandelt", befand das BSG. Die unterschiedlichen Honorarverteilungsquoten seien gerechtfertigt gewesen, um Honorarverwerfungen zu verhindern.

Die KV Hessen hatte die Honorare bereits entsprechend dem Schiedsspruch ausgeschüttet. "Für uns ist nach diesem Urteil nichts offen", sagte Sprecherin Cornelia Kur auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".

Az.: B 6 KA 21/11 R

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