Rezept-Bürokratie

Bei Heilmitteln bald nur noch ein Formular statt dreien

Im September vorigen Jahres beschloss der GBA eine überarbeitete Heilmittel-Richtlinie. Die Selbstverwaltung zieht nun nach und vereinfacht die Rezept-Bürokratie – zum 1. Oktober.

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Berlin. Bürokratieabbau bei der Heilmittelverordnung – das hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor geraumer Zeit bereits versprochen, jetzt meldet sie Vollzug: Mit dem GKV-Spitzenverband habe man sich geeinigt, dass es ab Oktober dieses Jahres nurmehr ein Verordnungsformular für alle Heilmittel geben soll, statt wie bisher drei. Auf dem neuen Muster 13 kann dann jeweils die gewünschte Therapie aus dem Heilmittelkatalog (Physio, Podologie, Ergo-, Ernährungs-, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie) angekreuzt werden.

Nötig gemacht habe das neue Rezeptformular die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie, wonach ab Oktober etliche Angaben „nicht mehr benötigt werden – und somit die entsprechenden Formularfelder entfallen können“, schreibt die KBV. So werde künftig nicht mehr unterschieden zwischen Erst- und Folgeverordnung sowie Verordnung außerhalb des Regelfalls.

Mit dem Wegfall letzterer erübrige sich auch das Genehmigungsverfahren, das einige Kassen fordern sowie eine Begründung auf der Verordnung.

Den Herstellern elektronischer Praxisverwaltungssysteme seien die neuen Software-Anforderungen mitgeteilt worden. Sie hätten nun „ausreichend Zeit“, heißt es, „ihre Produkte anzupassen“. (cw)

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