Fondsbesteuerung

Banken ziehen Pauschale auf Fonds ein

Viele Fonds, die nur in geringem Maße ausschütten, werden pauschal besteuert. Die Abbuchung erfolgt im Januar.

Veröffentlicht:

Frankfurt. Anleger sollten sich nicht wundern, wenn sie Anfang des kommenden Jahres auf ihrem Kontoauszug eine Abbuchung wegen „Fondsbesteuerung“ vorfinden. Darauf weist der deutsche Fondsverband (BVI) hin.

Die Banken ziehen dann die sogenannte Vorabpauschale ein. Das seit 2018 geltende Investmentsteuergesetz sieht für viele Fonds, die keine oder nur in geringem Umfang Ausschüttungen vornehmen, eine Besteuerung auf Basis einer Pauschale vor.

Bei dieser geht das Finanzamt von einem fiktiven Ertrag aus, der von der depotführenden Stelle berechnet wird. Nur wenn die Erträge über dem Freistellungsauftrag bzw. dem Sparer-Pauschbetrag von maximal 801 Euro pro Person liegen, bucht sie die Steuer ab.

Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass der Anleger jährlich einen Mindestbetrag versteuert. Daher ist ein in ausreichender Höhe gestellter Freistellungsauftrag wichtig. Sollte dieser nicht vorhanden sein, empfiehlt der BVI den Anlegern, die letzten Tage dieses Jahres dazu nutzen, ihren Freistellungsauftrag noch für dieses Jahr anzupassen. (kaha)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Warum der Goldpreis weiter steigen wird

Finanzmärkte

apoBank blickt optimistisch auf das Anlagejahr 2026

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Der Empfang der Gynäkologen-Praxis in Gütersloh: Vor allem die starke Patientinnenbindung überzeugte am Ende das MVZ, das die Praxis erwarb.

© Andreas Peters

Praxismanagement

Privatpraxis abzugeben? Das lässt sich regeln!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Finanzdienstleister MLP
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse