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Befristete Verträge weiter ohne Begründung möglich

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BERLIN. Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wird nicht aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen. Damit bleibt diese Befristungsform außerhalb etwa von Mutterschutzvertretungen auch für Arztpraxen weiterhin als Option bestehen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag lehnte am Mittwoch entsprechende Anträge der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen ab. Die beiden Bundestagsfraktionen hatten kritisiert, dass die Zahl ohne Grund befristeter Arbeitsverträge seit Jahren steige. Dies höhle den Kündigungsschutz aus und biete gerade jungen Menschen keine planbare Zukunft. "Sachgrundlose Befristungen gehören in die Reihe prekärer Arbeitsverhältnisse", so die Linksfraktion. Die Union (CDU/CSU) konterte indes: "Es ist für Arbeitgeber das einzige unbürokratische Instrument, ein Arbeitsverhältnis gestalten zu können." (reh)

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