SEPA für Ärzte

Bei Privatrechnungen an die IBAN denken

Wer zum Jahreswechsel noch Privatrechnungen rausschickt, sollte bereits jetzt daran denken, die neuen Kontonummern anzugeben. Sonst könnten die Überweisungen der Patienten ab Februar ins Leere laufen.

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Alles neu macht der Jahreswechsel: IBAN und BIC wird auch für Ärzte Pflicht.

Alles neu macht der Jahreswechsel: IBAN und BIC wird auch für Ärzte Pflicht.

© Fredrik v. Erichsen / dpa

NEU-ISENBURG. Die neuen EU-Regeln für Überweisungen und Lastschriften (SEPA) werfen ihre Schatten voraus.

Auch wenn die neuen Kontodaten erst im Februar verpflichtend sind, sollten Ärzte, die Rechnungen für Behandlungen von Privatpatienten oder für Individuelle Gesundheitsleistungen aus dem laufenden Jahr schreiben, darauf achten, dass die korrekte International Bank Account Number (IBAN) und der Bank Identifier Code (BIC) bereits jetzt auf der Rechnung eingetragen sind.

Darauf hat aus gegebenem Anlass ein niedergelassener Arzt aus Halle in einer E-Mail an die "Ärzte Zeitung" verwiesen.

Der Grund ist klar: Patienten, die Anfang des Jahres 2014 oder noch Ende 2013 eine Rechnung erhalten, werden in vielen Fällen erst im Februar die Überweisung tätigen.

Wenn dann nur die alten Kontodaten auf der Rechnung vermerkt sind, kommt das überwiesene Geld nicht an, unnötiger Ärger mit den Patienten ist dann programmiert.

Niedergelassene Ärzte sollten daher darauf achten, schon jetzt das Briefpapier so anzupassen, dass die korrekten neuen Kontodaten darauf vermerkt sind. (ger)

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