Auf der Tagesordnung am 17. Juli

Lipödem: G-BA entscheidet über Aufnahme von Liposuktion in die Regelversorgung

Wird die Liposuktion bei Lipödem reguläre Kassenleistung? Das will der Gemeinsame Bundesausschuss in dieser Woche entscheiden. Nach dem jüngsten Urteil des Bundessozialgerichts besteht ohnehin Handlungsbedarf.

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Am Donnerstag wird es über die Liposuktion Klarheit geben.

Am Donnerstag wird es über die Liposuktion Klarheit geben.

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Berlin. Die Ergebnisse der Liposuktion-Erprobungsstudie liegen vor. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird deshalb am Donnerstag, 17. Juli, darüber beraten, ob diese Behandlung bei Lipödem in den Stadien I, II und III reguläre Kassenleistung wird – sowohl in der vertragsärztlichen als auch in der Krankenhausversorgung.

Das Thema Liposuktion beschäftigt den G-BA schon über zehn Jahre. Im März 2014 stellte die Patientenvertretung einen Antrag, für die Behandlungsmethode ein Bewertungsverfahren einzuleiten.

Drei Jahre später, 2017, setzte der Ausschuss das Verfahren wegen unzureichender Studienlage aus und beschloss 2019, eine Erprobungsstudie „zur Verbesserung der Erkenntnislage“ aufzusetzen. Diese mit dem Namen LIPLEG begann schließlich im August 2021.

Spahn drängte auf Ausnahmeregelung

Zwischenzeitlich sah sich der G-BA nach massivem Druck des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) gezwungen, zumindest die Liposuktion bei Lipödem im Stadium III vorübergehend zur GKV-Leistung zu machen. Spahn hatte damals gedroht, sonst selbst durch Verordnung den Leistungskatalog festzusetzen.

Die Ausnahmeregelung für Lipödem im Stadium III ist bis Ende 2025 befristet. Im Juni erklärte jedoch das Bundessozialgericht die entsprechende Aufnahme der Liposuktion in die Anlage I der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung für nichtig.

Eine stationäre Leistungserbringung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Qualitätssicherungs-Richtlinie Liposuktion ist nach der Entscheidung aber weiterhin als sogenannte Potenzialleistung möglich, wenn die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Aufgrund dieses Urteils ist der G-BA ohnehin gezwungen, sich mit der Liposuktion zu beschäftigen. Wie die Pressestelle des Ausschusses mitteilte, wird es am 17. Juli aber nicht nur um eine Reaktion auf die BSG-Entscheidung gehen, sondern grundsätzlich darum, ob die Liposuktion in die Regelversorgung aufgenomen wird. „Wesentliche Basis wird der neue Wissensstand sein, der über die Erprobungsstudie) gewonnen wurde“, so Pressesprecherin Ann Marini. (juk)

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