Kommentar

Belogen, betrogen und getäuscht

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:

In der Berichterstattung über die Frau, die trotz Scheiterns im Physikum jahrelang Patienten erfolgreich behandelt hatte, schwang zwischen den Zeilen auch ein wenig Bewunderung mit. Das vom Verteidiger eingeforderte Mitgefühl brachte der Boulevard ihr bereitwillig entgegen.

Schließlich hatte die "falsche Ärztin" keine Behandlungsfehler gemacht und glaubhaft geschildert, wie ihr Lebenstraum Medizin sie in den Betrug hatte abgleiten lassen. Sie hatte bewiesen, dass negative Prüfungsergebnisse keine Rückschlüsse auf die Qualität der ärztlichen Tätigkeit zulassen. Sie hatte gezeigt, wie leicht das Kontrollsystem auszutricksen ist. Und sie hatte sofort nach Aufdecken alles zugegeben.

Die Frau mag einem Leid tun. Das darf aber nicht dazu verleiten, ihr Verhalten als Kavaliersdelikt zu verharmlosen. Das Gericht hat den Blick dafür geschärft, was die 34-Jährige neben den juristisch relevanten Tatbeständen angerichtet hat: Sie hat über Jahre hinweg massiv das Vertrauen ihrer Patienten missbraucht. Sie hat Eltern von schwer kranken Kindern belogen, betrogen und getäuscht. Mit der Freiheitsstrafe hat das Gericht angemessen reagiert und klar gemacht, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten ein hohes Gut ist.

Lesen Sie dazu auch: Lebenstraum der falschen Ärztin ist zerplatzt

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Debatte über „Kontaktgebühr“

Praxisgebühr: Wird das Placebo von einst zur Wunderpille?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps