Lebenstraum der falschen Ärztin ist zerplatzt

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In Hamburg wurde jetzt eine Frau verurteilt, die jahrelang am Universitätsklinikum Eppendorf behandelt hat - allerdings ohne abgeschlossenes Medizinstudium. Sie hat gelogen, betrogen und getäuscht, um als Ärztin arbeiten zu können. 2007 flog der Schwindel auf. Die falsche Ärztin arbeitet inzwischen in einem medizinischen Unternehmen.

Von Dirk Schnack

Sie hat gelogen, betrogen und getäuscht, um als Ärztin arbeiten zu können. 2007 flog der Schwindel auf, am Mittwoch ist die 34-Jährige zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden (wir berichteten kurz). Die zierliche Frau hat trotz Scheiterns im Physikum weiter studiert, sich als Ärztin ausgegeben und Menschen behandelt. Zudem bekam sie für ihre ärztliche Arbeit von allen Seiten Lob und Auszeichnungen. Sie hat ihre Patienten, Kollegen und Arbeitgeber massiv getäuscht.

Angeklagte: Leistungsdruck kam aus dem Elternhaus

Statt in der Ambulanz, wo sie Kinder behandelte, landete sie auf der Anklagebank. Von der kriminellen Energie, die sie für die Verwirklichung ihres Lebenstraums aufwendete, ist der Frau nichts mehr anzumerken. Sie wirkt verletzlich, als sie mit leiser Stimme auf die Fragen der Richterin antwortet. Gleich zum Beginn der Verhandlung räumt sie ihre Schuld ein und versucht eine Erklärung. Sie berichtet von einem Elternhaus, in dem großer Wert auf die Ausbildung gelegt wurde. Ihre Geschwister werden Tiermediziner und Wirtschaftsprüfer, sie selbst hat sich schon früh für die Humanmedizin entschieden.

Ein Scheitern war nicht vorgesehen. Als sie 1999 dennoch drei Mal durch das Physikum fällt, fühlt sie sich "wie gelähmt". Weil sie sich aber schon vor der letzten Prüfung für die Kurse des nächsten Semesters eingetragen hatte, konnte sie weiter studieren, ohne dass jemand das hinterfragte. Sie machte Scheine wie ihre Kommilitonen, fiel nicht auf. Im Laufe der Jahre fiel es ihr immer schwerer, sich von der Medizin zu lösen - und immer leichter, mit der Lüge weiterzuleben.

Als sie sich schließlich für eine Stelle als Ärztin im Praktikum und später als Assistenzärztin bewarb, fälschte sie die dafür notwendigen Unterlagen und reichte Kopien ein. Die Vorlage für die Approbationsurkunde nahm sie sich ohne dessen Wissen von ihrem damaligen Lebenspartner, einem Arzt. Für diesen Schritt versuchte sie vor Gericht eine Erklärung: "Heute kann ich das schwer nachvollziehen. Ich hatte mich verstrickt in das Bild der erfolgreichen Medizinerin, obwohl ich wusste, dass dies eine Scheinwelt war. Ich hatte nicht die Kraft, mich daraus zu lösen."

Schließlich war es ihr Lebenstraum, von dem sie sich nicht verabschieden konnte. Erschwerend kam hinzu, dass sie von allen Seiten Anerkennung erfuhr. Ihr früherer Chef bescheinigte ihr in der Verhandlung gutes Fachwissen und hohes Engagement. Mit ihrer Arbeit überzeugte sie über Jahre im Uniklinikum wie schon zuvor bei ihren klinischen Tätigkeiten in Sydney, Zürich und Kapstadt. Doch zugleich fragte die Ärztekammer immer drängender nach dem Original der Approbation.

Als sie 2007 auf die Ultimaten keinen Ausweg mehr wusste, verfiel die junge Frau auf eine abenteuerliche Idee: In einer Mail an die Ärztekammer gab sie sich als ihre Schwester aus und berichtete der Körperschaft, dass sie verstorben sei. Eine Nachfrage der Kammer beim Uniklinikum ließ den Schwindel auffliegen. In einem sofort anberaumten Gespräch mit der Klinikleitung gab die Frau alles zu.

Das Gericht entschied nun auf eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, und eine Geldbuße. Die Staatsanwältin machte deutlich, dass die Angeklagte damit noch großes Glück gehabt hat: Denn als Nicht-Ärztin hat sie mit jedem verabreichten Medikament und jeder Spritze Körperverletzung begangen. Dass dies nicht zur Anklage kam, verdankt die 34-Jährige indirekt der Klinik: Die dortige Dokumentation hielt zwar fest, welcher Patient was verabreicht bekam, nicht aber, von wem. Auch das gezahlte Gehalt - rund 150 000 Euro - wird sie voraussichtlich nicht zurückzahlen müssen, da dem Klinikum keine finanziellen Nachteile entstanden sind.

Die falsche Ärztin arbeitet inzwischen in einem medizinischen Unternehmen, das sie im pharmakologischen Marketing beschäftigt. Ihr Vorleben ist dort bekannt. Gegen das Urteil legt sie keine Rechtsmittel ein - sie hat einen Schlussstrich unter ihren einstigen Lebenstraum gezogen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Belogen, betrogen und getäuscht

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