Bericht darf Klinikchef beim Namen nennen
KARLSRUHE (dpa). Wer durch seine berufliche Tätigkeit ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerät, muss grundsätzlich Presseberichte unter Nennung seines Namens hinnehmen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall eines ehemaligen Klinik-Geschäftsführers hervor.





