Berufsfremder sorgt für Gewerbesteuer
MÜNCHEN (mwo). Praxisgemeinschaften können keine Berufsfremden als Gesellschafter aufnehmen. Selbst wenn lediglich ein einziger Berufsfremder nur indirekt beteiligt ist, wird die die Praxisgemeinschaft rechtlich zu einem Gewerbebetrieb, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) in München.