Hessens kommunale Krankenhäuser

Besorgt über die Klage der Privatkliniken

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HOFHEIM/TAUNUS. Die hessischen Kliniken in öffentlicher Trägerschaft sind besorgt über eine Wettbewerbsklage der Privatkliniken vor dem Landgericht Tübingen.

Ein Erfolg der Privaten vor dem Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg könnte gravierende Auswirkungen auch für die Krankenhauslandschaft in Hessen haben, insbesondere für den öffentlichen Raum, warnte der Klinikverbund Hessen am Dienstag in Hofheim am Taunus.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) hatte beim Landgericht Tübingen Klage gegen den Landkreis Calw eingereicht. Sie richtet sich gegen einen Beschluss des Landkreistags, bis 2016 das Defizit der Kreiskliniken Calw GmbH auszugleichen - 2012 immerhin sechs Millionen Euro.

Nach Überzeugung der Privatkliniken ist dies eine Subvention, die bei der EU-Kommission hätte angezeigt und genehmigt werden müssen. Ungenehmigte Zahlungen verstießen gegen europäisches Beihilferecht.

Werden öffentliche Träger massiv geschwächt?

Ende Juli hatte sich schon der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser in Deutschland (IVKK) besorgt über den Vorstoß der Privatkliniken geäußert.

"Über den Umweg des EU-Rechtes versucht der BDPK, die Krankenhäuser öffentlicher Träger massiv zu schwächen", warnte nun auch Arist Hartjes, Geschäftsführer der Klinikverbund Hessen GmbH, ein Zusammenschluss von 33 hessischen Akut- und Rehabilitationskliniken in öffentlicher Trägerschaft.

Könnten Kommunen ihre Kliniken nicht mehr unterstützen, seien insbesondere in ländlichen Regionen Einschränkungen in der medizinischen Versorgung zu befürchten.

Hartjes appellierte daher an die Landesregierung und die Parteien, "den Kliniken in öffentlicher Trägerschaft den Rücken zu stärken und sich für den Erhalt der Trägervielfalt und einer hochwertigen wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung einzusetzen". (mwo)

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