Besserer Kündigungsschutz nach IvF
LUXEMBURG (mwo). Nach einer künstlichen Befruchtung außerhalb des Körpers ist die Frau noch nicht schwanger. Nach einem beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten beginnt daher der besondere Kündigungsschutz für werdende Mütter erst nach dem Transfer in den Uterus (wir berichteten kurz).