Bestellpraxis muß Patienten freie Zeiten anbieten
DORTMUND (iss). Auch wenn Ärzte mit einer Bestellpraxis arbeiten, müssen sie freie Sprechstunden anbieten. Zudem sind sie verpflichtet, während der Sprechstunden nach Vereinbarung Notfälle zu behandeln. Darauf macht die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) aufmerksam.