G-BA-Beschluss

Bestrahlung bei Akne inversa: Neue Kassenleistung voraussichtlich ab Herbst

Die chronisch entzündliche Hauterkrankung Akne inversa (auch Hidradenitis suppurativa) geht für Betroffene mit erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität einher.Auf Kasse gibt es jetzt bald eine Option zur Symptomlinderung mehr.

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Unangenehm bis schmerzhaft: Entzündete Haarfollikel bei Akne inversa. In leichten bis mittelschweren Fällen soll  eine Bestrahlung – zusätzlich zu antibiotischen Salben – wirklich was bringen.

Unangenehm bis schmerzhaft: Entzündete Haarfollikel bei Akne inversa. In leichten bis mittelschweren Fällen soll eine Bestrahlung – zusätzlich zu antibiotischen Salben – wirklich was bringen.

© Lea / stock.adobe.com

Berlin. Bei Patienten mit leichter bis mittelschwerer Akne inversa (Stadium I und II nach Hurley Score) wird künftig zusätzlich zur topischen Antibiotikatherapie auch eine Bestrahlung mit intensiv gepulstem Licht (IPL) und Radiofrequenz (RF) von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Am heutigen Donnerstag hat das G-BA-Plenum die Aufnahme der Hautbestrahlung in die Regelversorgung beschlossen. Die Prüfung der Leistung war Anfang 2024 vom GKV-Spitzenverband beantragt worden.

Bereits 12 Monate später konnte das IQWiG seinen Abschlussbericht zur Nutzenbewertung der Methode mit positivem Fazit für die beiden ersten Krankheitsstadien vorgelegen. Für Patienten mit schwerer Akne inversa habe sich hingegen kein Beleg für den Nutzen der zusätzlichen Bestrahlung finden lassen, heißt es.

Im Rahmen der vertragsärztlichen Regelversorgung können Patienten die Bestrahlung nach Einschätzung des G-BA voraussichtlich ab Herbst dieses Jahres beanspruchen. Zunächst muss mit zweimonatiger Frist noch das Bundesgesundheitsministerium dem Beschluss zustimmen. Anschließend hat binnen sechs Monaten der Bewertungsausschuss über die erforderlichen EBM-Abrechnungsziffern zu befinden.

Auch Hausärzte leistungsberechtigt

Die Indikationsstellung zur Hautbestrahlung kann durch Fachärztinnen und -ärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten erfolgen. Erbringen dürfen danach außer dieser Fachgruppe die Leistung zulasten der GKV auch Fachärztinnen und -ärzte für

  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
  • Urologie,
  • Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie,
  • Allgemeinchirurgie,
  • Allgemeinmedizin,
  • Innere Medizin
  • sowie für Kinder- und Jugendmedizin.

„Basis unserer Entscheidung im G-BA war eine hochwertige wissenschaftliche Studie mit guten Ergebnissen für diese Behandlungsform, sodass wir die Beratungen zügig abschließen konnten“, lobt Dr. Bernhard van Treeck, unparteiisches G-BA-Mitglied den Verfahrensgang. „Das ist für mich ein gutes Beispiel einer evidenzbasierten Verbesserung der Versorgung: aussagekräftige Daten, die schnelle Entscheidungen ermöglichen.“ (cw)

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