Mitarbeiterbindung

Betriebliche Krankenversicherung liegt im Trend

Krankenzusatzversicherungen, die Unternehmen für ihre Mitarbeiter abschließen, haben kräftig Zulauf, sagt die PKV.

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KÖLN. Die Verbreitung betrieblicher Krankenversicherungen (bKV) ist nach Angaben des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV) zuletzt stark gestiegen. Zum Ende des ersten Halbjahres 2018 boten in Deutschland 6838 Unternehmen ihren Mitarbeitern eine solche Absicherung an.

Zum Vergleich: 2015 unterbreiteten erst 3848 Unternehmen ihren Mitarbeitern eine einer betriebliche Krankenversicherung. Allein in der ersten Jahreshälfte 2018 seien 800 Betriebe dazugekommen, teilt der PKV-Verband mit. Das deute darauf hin, dass sich der Trend fortsetze. Die Anzahl der Mitarbeiter mit einer bKV ist laut PKV ebenfalls deutlich gestiegen. Ende 2015 hatten 575.000 Personen eine solche Absicherung, Ende Juni 2018 waren es bereits 720.000.

Bei der bKV schließen Unternehmen Krankenzusatzversicherungen entweder für ihre gesamte Belegschaft ab, oder für einzelne Mitarbeiter-Gruppen, etwa für die Führungskräfte. Der PKV-Verband sieht die Attraktivität der bKV durch steuerliche Vorgaben des Bundesfinanzministeriums eingeschränkt.

Bis Ende 2013 waren die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung bis zu einer Höhe von 44 Euro im Monat steuer- und sozialabgabenfrei, dann kippte das Bundesfinanzministerium die Befreiung. Die PKV-Branche macht sich seitdem für die Rückkehr zu der alten Regelung stark.

Der PKV-Verband begrüßt daher die jüngsten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Thema (VI R 13/16 und VI R 16/17). Danach kann die betriebliche Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen lohnsteuer- und sozialversicherungsabgabenfrei als Sachlohn gewährt werden. "Die Finanzverwaltung sollte diese erneute Rechtsprechung des BFH anerkennen und deren Umsetzung nicht erneut durch ein weiteres Nichtanwendungsschreiben verhindern", betont der PKV-Verband. (age)

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