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Kommentar – Krankenhausabrechnungen

Blindlings in die Klagewelle

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Es war ein Chaos mit Ansage. Durch die mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz verabschiedete Verkürzung der Verjährungsfristen bei strittigen Krankenhausabrechnungen ist eine Klageflut über die Landessozialgerichte hereingebrochen. Um die Verjährung von Forderungen zu verhindern, haben Krankenkassen massenhaft Klagen gegen Kliniken eingereicht. Seitdem haben die ohnehin schon stark belasteten Gerichte mit vielen zusätzlichen und sehr arbeitsaufwändigen Verfahren zu kämpfen.

Das Verhalten der Kassen war in manchen Fällen sicher überzogen. Aber sie mussten schnell reagieren, um nicht wegen der Verschwendung von Versichertengeldern Ärger mit der Aufsicht zu bekommen. Nachvollziehbar ist auch, dass die Kliniken nicht untätig bleiben und ihrerseits Rechtsanwälte engagieren. Die Anwälte werden an der Sache auf jeden Fall verdienen. Teuer wird es für die Versichertengemeinschaft, welche die Kosten tragen muss. Und für die Versicherten, die vor den Sozialgerichten Ansprüche einklagen, verlängern sich die Wartezeiten.

Die Verantwortung für diese unbefriedigende Situation trägt die Politik. Statt eine so weitreichende Regelung kurzfristig ins Gesetz zu drücken, hätte sich der Gesetzgeber über die – absehbaren – Folgen informieren müssen. Seite 16

Lesen Sie dazu auch: Richter empört: Sind Sozialgerichte der richtige Ort für Klinikklagen?

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