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Chefarztvergütung

Bonus fürs Operieren wird öffentlich

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat Empfehlungen für die umstrittenen Chefarztboni vorgelegt. Dazu hatte sie der Gesetzgeber im Januar mit dem Ziel verpflichtet, Anreize für überflüssiges Operieren zu beseitigen.

Chefärzte sollen den Empfehlungen zufolge bei Diagnostik und Therapie weisungsungebunden sein. Zielvereinbarungen mit ökonomischen Inhalten seien aber legitim.

Gleichwohl dürfe es keine finanziellen Anreize für einzelne Operationen geben, um die Unabhängigkeit der medizinischen Entscheidung zu sichern. Die Empfehlungen sind mit der Bundesärztekammer (BÄK) abgestimmt.

Folgt eine Verwaltung diesen Empfehlungen nicht, hat dies Konsequenzen. Kliniken müssen künftig in Qualitätsberichten für Patienten nachvollziehbar darauf hinweisen, ob und für welche Operationen sie Zielvereinbarungen mit Chefärzten getroffen haben.

Dies legt ein Zusatz zum Paragrafen 137 SGB V fest. Laut aktueller Erhebungen erhalten rund 40 Prozent der Klinikärzte Boni. (af)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Chefarzt-Bonus vor Metamorphose

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