Bremen findet Kompromiss bei Kliniköffnungen

BREMEN (cben). Die KV Bremen und der Bremer Klinikverbund Gesundheit Nord (GeNo) stehen vor einer Einigung beim Streit um die ambulante Versorgung durch Krankenhäuser nach Paragraf 116b SGB V. Die Vereinbarung sieht eine Mengenbegrenzung und einen Facharztfilter vor.

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Der Vertragsentwurf sei "deutschlandweit einmalig", erklärte Bremens KV-Chef Till Spiro. Von einem "Bravourstück politischen Handelns", sprach gar Dr. Jörg Hermann, stellvertretender Vorsitzender der Bremer Vertreterversammlung. GeNo-Chef Dr. Diethelm Hansen erklärte: "Wir haben gute Mechanismen gefunden, ich finde den Kompromiss gut."

Bei den ambulanten Behandlungen der Krankenhäuser nach 116b werden die Klinikärzte nur auf Überweisung der Fachärzte aktiv. Zudem einigten sich die Partner auf strikte Mengenregulierungen. Bei den onkologischen Erkrankungen ergibt sich die Fallzahl aus den Fallzahlen der ermächtigten Klinikärzte plus der Fallzahl der teilstationären Versorgung auf Basis des Jahres 2008.

Bei HIV/Aids-Patienten etwa ist die Zahl auf jährlich 30 Erwachsene begrenzt und bei Patienten mit Hämophilie auf 191 pro Jahr (Kinder unbegrenzt). Im Gegenzug "widerruft die GeNo ihre Zustimmung zur Ermächtigung der beschäftigten Krankenhausärzte, soweit die Leistungen im Rahmen des Paragraf 116b SGB V erbracht werden", so die KV Bremen. Einige Anträge hat die GeNo zudem bereits zurückgezogen, der Antrag auf Behandlung von Patienten mit Herzinsuffizienz wurde für ein Jahr zurückgestellt.

Dafür schluckte die Vertreterversammlung eine bittere Pille: Hausinterne Überweisungen von Kliniken in 116b-Ambulanzen sind erlaubt - wenn auch nur in Ausnahmefällen. Hansen: "Diese Regelung sichert langfristig die Behandlung in unseren Tageskliniken, die jetzt in 116b-Ambulanzen überführt werden." Die GeNo betreibt in ihren vier Häusern derzeit acht Tageskliniken zur Behandlung von Onkologiepatienten. "Einen wirtschaftlichen Benefit haben die Kliniken durch die Vereinbarung allerdings nicht", sagt Hansen, "aber wir haben mit dem Vertrag das strategisch abgesichert, was wir bisher schon gemacht haben."

Honoriert werden die Kliniken nicht anders als die Niedergelassenen. "Wir verstehen, dass wir nicht mehr bekommen können als die Niedergelassenen und auch nicht anders abgestaffelt werden", so Hansen. Der Vertrag beginnt am 1. Januar 2010 und läuft ohne Zeitbegrenzung. Dafür sieht er eine Ausstiegsklausel vor: Wenn die GeNo kündigt, verliert die Klinikholding alle Rechte aus Paragraf 116b (Ausnahme: berechtigte fristlose Kündigung).

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