Direkt zum Inhaltsbereich

Genome Editing

Bremst das EuGH-Urteil Innovation aus?

Die Biotech-Branche wertet das Luxemburger Urteil als schlechtes Omen für die Arzneiforschung.

Veröffentlicht:

FRANKFURT/LUXEMBURG. Selten war die Empörung über eine höchstrichterliche Entscheidung vonseiten der Industrie so groß wie jetzt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mittwoch zum Genome Editing, das mutagene und transgene Verfahren gleichstellt. Die Richter entschieden, dass mit Genome Editing bei jeder Anwendung gentechnisch veränderte Organismen (GVO) entstehen, auch wenn ihr Erbmaterial von natürlichen Varianten oder konventionellen Züchtungsergebnissen nicht zu unterscheiden ist.

Aus Sicht der beim Verband der Chemischen Industrie (VCI) angesiedelten Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) wird mit dieser pauschalen Ausweitung der europäischen GVO-Richtlinie das enorme Innovationspotenzial von Genome Editing für die Landwirtschaft blockiert sowie für Medizin und biobasierte Chemikalien behindert. "Das Urteil ist eine sehr schlechte Nachricht für Pflanzenzüchter, Arzneimittelforscher und Hersteller biobasierter Chemikalien. Hochinnovative Methoden wie Crispr/Cas werden überreguliert, ohne dass dies wissenschaftlich gerechtfertigt wäre", echauffiert sich DIB-Geschäftsführer Ricardo Gent.

Die Auffassung des Gerichtes, dass moderne Verfahren der Mutagenese, wie das Genome Editing, vergleichbare potenzielle Risiken bergen wie ältere Transgenese-Verfahren teile die DIB nicht. Wenn die Politik die Anwendung von Genome Editing auf dieser Basis einschränken werde, so Gent, würden Deutschland und Europa gegenüber Ländern wie China und den USA in allen Bereichen der Biotechnologie ins Hintertreffen geraten.

Mit Genome Editing gibt es heute laut Gent molekularbiologische Werkzeuge, die große Chancen für die Erforschung und Entwicklung neuer Therapien eröffnen. "Durchbrüche wie die Crispr/Cas-Methode verheißen viele innovative Anwendungen in den Bereichen Medizin, Agrarwirtschaft und Industrie", hieß es jüngst auch in einer Analyse des Fachbereichs Biotechnologie im Verein deutscher Ingenieure (VDI). (maw)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

LSG Niedersachsen-Bremen

Urteil: Kein Tirzepatid zur Behandlung einer Hormonstörung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hautkrebs

Wie sich das Bräunen im Solarium auf das Melanom-Risiko auswirkt

Lesetipps
Bakterien im Blutgefäß

© Artur / stock.adobe.com

Update der S3-Leitlinie

Neue Empfehlung in der Sepsis-Therapie

Grafik eines übergewichtigen Menschen und einem EKG

© Dr_Microbe/stock.adobe.com

Kardiometabolische Erkrankungen

Adipositas und Vorhofflimmern: Besteht ein direkter Zusammenhang?

Apixaban, ein orales Antikoagulans zur Behandlung und Vorbeugung von Blutgerinnseln sowie zur Vorbeugung von Schlaganfällen bei Vorhofflimmern.

© Soni's / stock.adobe.com

Vergleich bei dreimonatiger Therapie-Zeit

Apixaban vs. Rivaroxaban: Welches DOAK hat das geringere Blutungsrisiko?