Europa

Brexit setzt Pharmafirmen unter Zugzwang

Der Austritt der Briten aus der EU wird auch für Pharmafirmen "erhebliche Folgen haben", prognostiziert der Branchenverband BAH.

Veröffentlicht:

BONN. Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) skizziert in einem aktuell veröffentlichten Leitfaden für seine Mitglieder ("Der Brexit und seine Folgen für die deutsche Arzneimittelindustrie") die wichtigsten Brexit-Auswirkungen und gibt Handlungsempfehlungen. Man sei von dem "wahrscheinlichsten Szenario" ausgegangen, heißt es, nämlich einem "Brexit ohne vertragliche Übergangsregelungen". Demnach müssen Pharmaunternehmen gleich auf mehreren Gebieten reagieren:

- Nachdem für europäische Zulassungen ein Firmensitz in der EU erforderlich ist, sei zu erwarten, dass künftig auch für Zulassungen im Vereinigten Königreich eine eigene Niederlassung "dort zwingend notwendig" wird.

- Ähnlich dürfte es sich mit den unternehmerischen Pflichten zur Überwachung der Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz) verhalten: In Großbritannien werde künftig eigens ein dafür Verantwortlicher ("Qualified Person responsible for Pharmacovigilance", QPPV) anzusiedeln sein. Hat die für die EU zuständige QPPV bisher ihren Sitz auf der Insel, müsse sie in ein EU-Land umziehen.

- Zentral bei der – noch – in London ansässigen EU-Behörde EMA erwirkte Zulassungen verlieren mit dem Brexit ihre Rechtsgrundlage im britischen Markt. Es sei "zu vermuten", dass UK für zentrale Zulassungen eine nationale Grundlage schaffen werde und diese Produkte dann auf der Insel weiter verkehrsfähig bleiben. Allerdings sollte eine auf gegenseitiger nationaler Anerkennung basierende EU-Zulassung jetzt nicht mehr mit Großbritannien als verfahrensführendem Land ("Reference Member State") begonnen werden.

- Zudem rechnet der BAH damit, dass bei der Einfuhr von Wirkstoffen und Fertigarzneimitteln nach UK zusätzliche Zertifikate, Unterlagen und möglicherweise auch Zölle anfallen werden. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Arzneimittel-Verschreibungsverordnung

Neue Zielgruppen für die Naloxon-Verordnung

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
In Deutschland gibt es immer weniger klinische Forschung. Was Deutschland hingegen zu leisten imstande ist, zeigte sich zuletzt bei der COVID-19-Pandemie: mRNA-basierte Impfstoffe wurden schnell entwickelt und produziert.

© metamorworks / stock.adobe.com

Handlungsempfehlungen

Deutschland-Tempo statt Bürokratie-Trägheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Alexandra Bishop ist Geschäftsführerin von AstraZeneca Deutschland.

© AstraZeneca

Pharmastandort Deutschland

Deutlich mehr wäre möglich

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren

Lesetipps
Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar