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Parallelhandel mit Arzneimitteln

Brexit treibt Importblüten bei EU-Nachbarn

Deutschland ist europaweit größter Zielmarkt im Parallelhandel mit Arzneimitteln. Dessen direkte und indirekte Effekte zugunsten der GKV-Ausgaben taxiert die Branche auf fast drei Milliarden Euro jährlich.

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Im Duell: Die Brexitverhandlungen gehen weiter – auch für den Arzneimittelhandel bedeutet das Probleme.

Im Duell: Die Brexitverhandlungen gehen weiter – auch für den Arzneimittelhandel bedeutet das Probleme.

© Pixelbliss / stock.adobe.com

FRANKFURT/MAIN/MERZIG. Das infolge der Brexit-Enscheidung schwächelnde britische Pfund sorgt für eine spürbare Verlagerung des innereuropäischen Arbitragehandels mit hochpreisigen Arzneimitteln.

Im 12-Monatszeitraum zu Ende September 2018 war Großbritannien zwar mit 15 Prozent aller Einfuhren (nach Herstellerabgabepreisen) noch der zweitgrößte Zielmarkt der Parallelimporteure. Größtes Importziel war mit 51 Prozent Deutschland (siehe nachfolgende Grafik).

Doch „die Parallelimporte nach Großbritannien gehen seit Monaten stark zurück“, meldet das Beratungsunternehmen Iqvia.

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Für die Importeure lohnt sich der britische Markt offenbar immer weniger. Verliert das Königreich nach dem Brexit den Zugang zum EU-Binnenmarkt, werde „der Parallelhandel mit Großbritannien höchstwahrscheinlich zum Erliegen kommen“, heißt es.

Die Importeure lieferten nun zunehmend Ware in andere lukrative Re-Importmärkte. In Frankreich etwa sei im Berichtszeitraum zu Ende September 2018 eine wertmäßige Zunahme der Parallelimporte um 20 Prozent zu beobachten, in Italien um elf Prozent, in Spanien und Österreich gar um 42 Prozent beziehungsweise 43 Prozent.

Wohingegen Deutschland, ohnehin schon größter Absatzmarkt im Arbitragehandel, mit einem wertmäßigen Zuwachs um lediglich 1,0 Prozent nur geringfügig stärker frequentiert werde.

Importklausel seit 2004 gültig

Dass nach dem Ausstieg der Briten aus der EU die Arzneimittelimporte nach Deutschland kräftiger zunehmen werden, hält Iqvia-Autor Frank Weißenfeld angesichts der Pläne zur Reform der sogenannten „Importklausel“ für unwahrscheinlich.

Bundesgesundheitsminister Spahn will im Zuge des GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) den mit der Importklausel geforderten Preisabstand zum Listenpreis des Originalherstellers verschärfen.

Welche Konsequenzen die modifizierte Förderklausel für die hiesige Marktentwicklung haben wird, sei mit Gewissheit aber nicht abzusehen. Die derzeit gültige Importklausel wurde 2004 eingeführt und habe über die Jahre zu deutlichen Anteilsgewinnen der Importeure im Apothekenmarkt geführt.

Bis 2010 sei deren wertmäßiger Marktanteil auf den bisherigen Höchststand von 12,7 Prozent geklettert. Zuletzt (2018) lag er noch bei knapp 9,0 Prozent.

VAD: 2,6 Milliarden Euro werden jährlich eingespart

Unterdessen betont die Branche ihren Sparbeitrag zu den Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen.

Die indirekten Einsparungen, die sich aus Preiszugeständnissen der Originalhersteller als Reaktion auf die Import-Konkurrenz ergäben, ließen sich in Deutschland mit jährlich rund 2,6 Milliarden Euro beziffern, ließ zu Wochenbeginn der Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD) wissen.

Hinzu kämen die direkten Einsparungen durch niedrigere Abgabepreise, die sich 2017 laut Marktforscher Prognos auf rund 264 Millionen Euro summiert hätten. (cw)

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