Aufschub

Praxen und Kliniken müssen erst 2024 Brustimplantate ans Implantateregister melden

Die Meldepflicht beim Implantateregister für Brustimplantate greift nun erst 2024 und nicht schon zum Jahreswechsel.

Veröffentlicht:

Berlin. Kliniken und Praxen, die Brustimplantate einsetzen, müssen die betreffenden Produkte erst ab Januar 2024 dem Implantateregister melden. Ursprünglich war der 1. Januar 2023 geplant. Grund für den Aufschub ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums die Verzögerung des Probebetriebs.

Die entsprechenden Änderungen an der Implantateregister-Betriebsverordnung (IRegBV) sind nun nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 1. Juli in Kraft getreten. (maw)

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