Gesetzentwurf

Bund soll Unis in Wissenschaft fördern

Der Bund soll Wissenschaft und Forschung an Universitäten künftig nicht mehr nur befristet unterstützen können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der jetzt vorgelegt wurde.

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BERLIN. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung des Artikels 91b Absatz 1 Grundgesetzänderung vorgelegt.

Danach sollen die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich geschaffen werden, heißt es in einer Mitteilung des Bundestags.

Einrichtungen von Wissenschaft und Forschung der Hochschulen können nach der Föderalismusreform von 2006 vom Bund nach Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 Grundgesetz nur thematisch und zeitlich begrenzt als "Vorhaben der Wissenschaft und Forschung" in Fällen überregionaler Bedeutung gemeinsam gefördert werden. Dies soll jetzt geändert werden.

Hochschulen sollen in gleicher Weise wie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Fällen überregionaler Bedeutung nach Artikel 91b Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes institutionell gefördert werden können, so sieht es der Entwurf vor.

Für eine international wettbewerbsfähige Wissenschafts- und Forschungslandschaft komme den Hochschulen eine Schlüsselfunktion zu. Sie seien mit ihrer Einheit aus Forschung und Lehre das zentrale Element des Wissenschaftssystems.

In Verbindung mit der Aufgabe des Wissens- und Technologietransfers trügen die Universitäten entscheidend zur Innovationsfähigkeit Deutschlands in einer globalisierten Welt bei und bildeten mittlerweile mehr als 50 Prozent eines Altersjahrganges aus.

Zudem stellten sich den Hochschulen vielfältige Herausforderungen, wie die Heterogenität der Studentenschaft, die demografische Entwicklung sowie die Sicherung einer angemessenen Grundfinanzierung.

All dies erfordere es, die Hochschulen verstärkt zu fördern und ihnen eine verlässliche finanzielle Perspektive zu bieten. (eb)

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