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Strahlenschutz

Bundesamt rät Patienten zur Dokumentation

Die Pflicht, Patienten einen Röntgenpass auszuhändigen, ist erloschen. Die sollten stattdessen Buch führen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Arztpraxen und Kliniken müssen seit Jahresanfang Patienten nicht mehr wie bisher einen Röntgenpass zur Verfügung stellen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rät Patienten, dennoch Buch zu führen über strahlendiagnostische Untersuchungen. Die Behörde stellt dazu auf ihrer Webseite ein Formular für die persönliche Dokumentation zur Verfügung.

Auf diese Weise könne ein Abgleich mit vorherigen Aufnahmen erfolgen und „auf eine unnötige Wiederholungsuntersuchung verzichtet werden“, sagt die Präsidentin des BfS, Inge Paulini.

Medizinische Anwendungen ionisierender Strahlung tragen nach Angaben der Behörde in erheblichem Maß zur künstlichen Strahlenexposition der Bevölkerung bei.

In Deutschland werden etwa 135 Millionen Röntgenuntersuchungen pro Jahr vorgenommen, im Schnitt wird jeder Deutsche also 1,7 Mal pro Jahr geröntgt. Die daraus resultierende Strahlenbelastung liegt bei rund 1,6 Millisievert.

Zum Vergleich: Die durchschnittliche natürliche Strahlenbelastung, der eine Person in Deutschland im Schnitt im Jahr ausgesetzt ist, liegt bei 2,1 Millisievert.

Eine strahlendiagnostische Anwendung sollte nur dann stattfinden, wenn, wie gesetzlich vorgeschrieben, es dafür eine rechtfertigende Indikation gibt, der Nutzen also das Risiko überwiegt. (fst)

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