Bundesfinanzhof: Sprachreise ist immer teils privat, teils beruflich

Beruflich veranlasste Sprachreisen können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anteilig geltend gemacht werden, entschied jetzt der Bundesfinanzhof.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (mwo). Die Kosten einer Sprachreise gelten nie voll, immerhin aber anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. In der Regel muss das Finanzamt wohl die Hälfte der Kosten anerkennen, wenn die Sprachkenntnisse beruflich benötigt werden, so der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem jetzt veröffentlichten Urteil.

Beruflich veranlasste Sprachreisen konnten schon immer steuerlich geltend gemacht werden. Problem war häufig, dass auch schon geringe private Mit-Gründe der Berücksichtigung komplett entgegenstanden. Wie berichtet, können nach neuer Rechtsprechung Reisekosten aber auch aufgeteilt werden, etwa anteilig nach Tagen.

Im konkreten Streitfall hatte ein Bundeswehroffizier 4000 Euro für eine 25-tägige Sprachreise nach Südafrika ausgegeben. Das Finanzamt und das Finanzgericht ließen die Kosten der Sprachreise nicht als Werbungskosten zu. Der BFH hob diese Entscheidung nun auf.

Bei einer Sprachreise sei generell anzunehmen, dass sie auch privat veranlasst ist; die Kosten seien daher zu teilen, urteilte der BFH. Das gelte auch dann, wenn der Kurs nur Grundkenntnisse vermittelt, sofern dies für die Arbeit ausreicht.

Eine Aufteilung nach Tagen sei hier aber nicht sinnvoll. Denn berufliche und private Interessen würden sich bei einer Sprachreise ständig vermischen. Eine sinnvolle Aufteilung soll nun das Finanzgericht finden. Gegebenenfalls sei nichts dagegen einzuwenden, wenn die Kosten zur Hälfte steuerlich anerkannt werden, so der BFH.

Az.: VI R 12/10

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Arzneimittelversorgung in Deutschland und der EU: Status und Ausblick

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Chronisch entzündliche Darmerkrankung noch vor Ausbruch identifizieren

Lesetipps
Dass es in der Medizin zwischen Männern und Frauen relevante Unterschiede gibt, ist schon länger bekannt. Dennoch werden immer noch insbesondere Frauen häufig schlecht versorgt, weil beispielsweise beim Herzinfarkt frauentypische Symptome nicht richtig gedeutet werden.

© zagandesign / stock.adobe.com

Stärkere Verankerung im Studium

Gendermedizin: Vorbehalte in der Ärzteschaft gibt es immer noch

Ein Kind kratzt sich an der atopischen Haut in der Ellenbogenkuhle.

© Marina Terechowa / stock.adobe.com

Drei-Stufen-Schema

Atopische Dermatitis bei Kindern: Wie eine effektive Therapie aussieht

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick