USA

Bundesrichter blockiert Preistransparenz im TV

Veröffentlicht:

WASHINGTON. Eine Verordnung der US-Regierung, wonach Arzneimittelhersteller bei der Bewerbung ihrer Produkte künftig deren Verkaufspreise – ab 35 Dollar – nennen müssen,  wurde unmittelbar vor Inkrafttreten zu Beginn dieser Woche von einem Bundesrichter gekippt. Wie das gesundheitspolitische Magazin „Stat“ berichtet, habe der Richter damit der Klage dreier Pharmaunternehmen entsprochen.

Begründung: Das Gesundheitsministerium überschreite mit einer solchen Vorgabe seine Kompetenzen. Über das Argument der Kläger, die Pflicht zur Veröffentlichung der Medikamentenpreise verstoße gegen den 1. Verfassungszusatz (Religions-, Rede, Presse- und Versammlungsfreiheit) wurde hingegen nicht entschieden.

Wie das Ministerium jetzt weiter verfährt, sei noch unklar, heißt es. Nach Angaben einer Sprecherin wolle es zunächst mit dem Justizministerium mögliche weitere Schritte in dem Rechtsstreit beraten. (cw)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geschäftszahlen 2024

Asklepios meldet Umsatz- und Gewinnwachstum

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus