Bei Streit um Vergütung

Bundessozialgericht betont ärztliche Dokumentationspflichten

Verzichten Ärzte bei bestimmten Gebührenziffern auf die Dokumentation, geht im Streitfall der fehlende Nachweis zu ihren Lasten. Laut Gericht hat die Dokumentation eine Beweisfunktion.

Veröffentlicht:
Eine gute Dokumentation kann bei Abrechnungsstreitigkeiten als Nachweis dienen.

Eine gute Dokumentation kann bei Abrechnungsstreitigkeiten als Nachweis dienen.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Kassel. Selbst wenn eine Gebührenziffer spezifische Dokumentationspflichten nicht ausdrücklich festlegt, sollten Ärzte auf die Dokumentation einer Leistung nicht verzichten. Dazu verpflichtet der Bundesmantelvertrag, und bei einem Streit um die Vergütung geht der fehlende Nachweis zulasten des Arztes, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.

Der Kläger ist hausärztlicher Internist in Bayern. Nach einer Plausibilitätsprüfung hatte die KV die Honorarbescheide für die Quartale I/2012 bis I/2015 aufgehoben. Zuletzt forderte sie noch gut 53.000 Euro zurück. Dies hatte das Landessozialgericht (LSG) München bestätigt. Der Arzt habe „grob fahrlässig falsch abgerechnet“. Abgerechnete Leistungen seien nicht dokumentiert gewesen.

„Grob fahrlässige Abrechnung“

Weil das LSG die Revision nicht zugelassen hatte, legte der Arzt eine Nichtzulassungsbeschwerde ein. Diese blieb vor dem BSG nun aber ohne Erfolg.

„Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Arzt seit jeher verpflichtet, die bei der Behandlung eines Patienten gemachten Feststellungen und durchgeführten Behandlungsmaßnahmen zu dokumentieren“, heißt es in dem Kasseler Beschluss.

Dies ergebe sich bereits aus dem Bundesmantelvertrag. Danach seien die veranlassten Leistungen einschließlich des Tages der Behandlung „in geeigneter Weise zu dokumentieren“, sofern etwa in der Leistungslegende keine weitergehenden Anforderungen bestimmt sind.

Richter sehen Beweisfunktion

Nach bisheriger Rechtsprechung richteten sich „Inhalt und Umfang der erforderlichen Dokumentation grundsätzlich nach den medizinischen Erfordernissen“.

Zu Recht habe das LSG der Dokumentation auch eine „Beweisfunktion“ beigemessen. Könne ein Arzt bestimmte Leistungen nicht nachweisen, gehe dies im Zweifel zu seinen Lasten. (mwo)

Bundessozialgericht, Az.: B 6 KA 10/22 B

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Jahrelange Verhandlungen

Weitgehender Freispruch für Angeklagte in Masken-Prozess

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Was unterscheidet gute von schlechten Lobbyisten, Martin Degenhardt?

Lesetipps
Gebratene Speckstreifen

© Galina Didebashvili / imageBROKER / picture alliance

Weg mit dem Speck

Verarbeitetes rotes Fleisch erhöht offenbar Demenzrisiko

Adipositas ist eine komplexe Diagnose, die Diagnosestellung bloß über den BMI ist es nicht. 56 Fachleute zeigen einen neuen Algorithmus in der Diagnostik auf, welcher mehrere Faktoren mit einbezieht. (Symbolbild)

© ABBfoto/picture alliance

Übergewicht neu gedacht

Adipositas-Diagnose: BMI bald Geschichte?