SPD und Grüne

Bundestagsfraktionen bereiten Arbeit an Digitalgesetzen vor

Nach dem Kabinett ist vor dem Bundestag: SPD und Grüne machen sich für die Nutzerfreundlichkeit der elektronischen Patientenakte stark. Nicht alle sind mit der Gesetzgebung zufrieden.

Veröffentlicht:

Berlin. Als „Startsignal“ für den Abbau des Reformstaus bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens hat der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Janosch Dahmen, die Digitalgesetze bezeichnet. Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett das Digital-Gesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz ins parlamentarische Verfahren überwiesen.

Bislang habe die elektronische Patientenakte (ePA) im Versorgungsalltag keine Rolle gespielt, sagte Dahmen. Mit der neuen ePA werde hingegen ein Paradigmenwechsel eingeläutet. Sie werde unter anderem in der Versorgung, in der Forschung, bei der Stärkung der Patientenrechte und der Arzneimitteltherapiesicherheit eine Rolle spielen, zeigte sich Dahmen überzeugt. Die Akte werde zudem einen Beitrag zur Datensicherheit und -transparenz leisten. Bislang seien die Patientendaten verstreut im Gesundheitssystem gespeichert. Die ePA biete erstmals die Chance, dass Patientinnen und Patienten ihre Daten an einem gesicherten Ort einsehen könnten.

VDGH: „Verpasste Chance“

Dahmen kündigte für das parlamentarische Verfahren eine Diskussion darüber an, wie die Akte nutzerfreundlich, unbürokratisch und mit dem größten Mehrwert bei gleichzeitig bestmöglichem Datenschutz gestaltet werden könne.

Als „hervorragende Grundlage“ für die Beratungen im Parlament bezeichnete die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Baehrens, beide Kabinettsentwürfe. Für die SPD-Fraktion seien Nutzerfreundlichkeit und Alltagstauglichkeit digitaler Anwendungen wie ePA und E-Rezept-App wichtig. Die Sicherheit individueller Gesundheitsdaten habe oberste Priorität.

Als „verpasste Chance“ bezeichnete hingegen der Verband der Diagnostica-Industrie die Digitalgesetzgebung. Das Potenzial der In-Vitro-Diagnostik werde komplett vernachlässigt. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Zusammenhang mit In vitro-Diagnostica ausgeschlossen würden. Diese könnten zum Beispiel Diabetikern helfen, ihre Krankheit besser zu managen, sagte VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger. Bei rund acht Millionen Diabetikern in Deutschland könnten so Ausgaben eingespart werden. Auch Pflegeanwendungen (DiPA) könnten von In-Vitro-Diagnostica profitieren. (af)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vereinfachter Diagnose-Algorithmus

Lungenembolie mit weniger Bildgebung sicher ausschließen

Schnittstelle wird getestet

KV Bremen und Feuerwehr tauschen in der Notfallversorgung Daten aus

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Geriatrische Syndrome

COPD bei älteren Patienten – darauf sollten Sie achten

Kasuistik

Die stille Last der Acne inversa

Welchen Spielraum es gibt

Patienten rechtssicher ablehnen: So geht’s

Lesetipps