Verstoß gegen Nichtraucherschutz

Bußgeld für "Helmut Party"

Veröffentlicht:

HAMM.Für einen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz muss ein Gastwirt auch dann ein Bußgeld zahlen, wenn es sich um eine gezielte Protestaktion handelt. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigte jetzt zwei Bußgelder in Höhe von 800 und 1600 Euro.

Ein heute 53-jähriger Gastwirt aus Essen-Rüttenscheid hatte im Februar 2014 aus Protest gegen das Nichtraucherschutzgesetz eine "Helmut Party" veranstaltet. Dabei hatte er den Gästen das Rauchen erlaubt. Nichtrauchern wurde dies erklärt; es stehe ihnen frei, zu gehen.

 Die Stadt Essen belegte den Gesetzesverstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 800 Euro. Der Gastwirt legte Widerspruch ein und lud im Juni 2014 erneut zu einer "Helmut Party" ein. Darauf reagierte die Stadt mit einem Bußgeld in Höhe von 1600 Euro.

Schon das Amtsgericht Essen hatte die Bußgelder bestätigt. Schließlich habe der Gastwirt vorsätzlich gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen. Das Gesetz sei rechtmäßig und verfassungskonform.

Bei der Höhe der Bußgelder sei zu berücksichtigen gewesen, dass sich der Gastwirt uneinsichtig gezeigt, und vorsätzlich ein zweites Mal gegen das Gesetz verstoßen habe. Dieser Einschätzung schloss sich das OLG Hamm nun in vollem Umfang an. Das Urteil des Amtsgerichts weise keinerlei Rechtsfehler auf, die Bußgelder seien rechtmäßig. (mwo)

Oberlandesgericht Hamm Az.: 5 RBs 112/15

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei

Influencer-Marketing für Nahrungsergänzungsmittel

foodwatch beklagt „wilden Westen der Gesundheitswerbung“

EU-Pharma Agenda – Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Impulse für die Arzneimittelversorgung aus Patientenperspektive

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel

Datenschutz ist zugleich auch Praxisschutz

Netzwerk-Metaanalyse von 139 Studien

Gonarthrose: Viele Optionen, doch nur wenige funktionieren

Lesetipps
Junger Mann mit Schmerzen im unteren Rückenbereich.

© anut21ng Stock / stock.adobe.com

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lungenkrebs so früh wie möglich erkennen und damit die Heilungschancen erhöhen helfen soll das neue Früherkennungsprogramm, das der G-BA beschlossen hat.

© Sascha Steinach / ZB / picture alliance

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung