Bußgeld für rechtswidrige Gebietsabsprache

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DUDERSTADT (pid). Wegen illegaler Gebietsabsprachen müssen sieben Apotheker aus Duderstadt und Gieboldehausen (Kreis Göttingen) Bußgelder zwischen 13 000 und 16 000 Euro zahlen. Das hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle entschieden. Die Richter bestätigten damit entsprechende Bußgeldbescheide der Niedersächsischen Landeskartellbehörde. Die Apotheker hätten mit ihren wettbewerbswidrigen Absprachen gegen das Kartellverbot verstoßen, teilte ein Sprecher des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums mit.

Nach Angaben des Ministeriums waren die illegalen Absprachen im Jahr 2004 getroffen worden. Damals wollte ein Apotheker aus dem Eichsfeld eine Filiale in Duderstadt eröffnen. Um dies zu verhindern, hätten sechs weitere Apotheker mit ihrem Kollegen einen Vertrag geschlossen, in dem sie sich gemeinschaftlich zur Übernahme seiner bisherigen Investitionen und seiner Pachtkosten verpflichteten. Der Apotheker habe dafür auf den Betrieb einer Filiale in Duderstadt verzichtet. Außerdem schlossen alle sieben Apotheker einen weiteren Vertrag, in dem sie sich gegenseitig dazu verpflichteten, keine weiteren Filialen in der Region zu eröffnen. Bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarung drohten erhebliche Strafzahlungen. Das Urteil des OLG Celle ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Betroffenen können dagegen Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

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