Bußgeld für rechtswidrige Gebietsabsprache

Veröffentlicht:

DUDERSTADT (pid). Wegen illegaler Gebietsabsprachen müssen sieben Apotheker aus Duderstadt und Gieboldehausen (Kreis Göttingen) Bußgelder zwischen 13 000 und 16 000 Euro zahlen. Das hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle entschieden. Die Richter bestätigten damit entsprechende Bußgeldbescheide der Niedersächsischen Landeskartellbehörde. Die Apotheker hätten mit ihren wettbewerbswidrigen Absprachen gegen das Kartellverbot verstoßen, teilte ein Sprecher des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums mit.

Nach Angaben des Ministeriums waren die illegalen Absprachen im Jahr 2004 getroffen worden. Damals wollte ein Apotheker aus dem Eichsfeld eine Filiale in Duderstadt eröffnen. Um dies zu verhindern, hätten sechs weitere Apotheker mit ihrem Kollegen einen Vertrag geschlossen, in dem sie sich gemeinschaftlich zur Übernahme seiner bisherigen Investitionen und seiner Pachtkosten verpflichteten. Der Apotheker habe dafür auf den Betrieb einer Filiale in Duderstadt verzichtet. Außerdem schlossen alle sieben Apotheker einen weiteren Vertrag, in dem sie sich gegenseitig dazu verpflichteten, keine weiteren Filialen in der Region zu eröffnen. Bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarung drohten erhebliche Strafzahlungen. Das Urteil des OLG Celle ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Betroffenen können dagegen Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview

Wie Ärzte in Stresssituationen richtig reagieren können

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
stiliserte, bunte Symbole für Patientenakten

© savittree / stock.adobe.com

Update

FAQ zur „ePA für alle“

Die elektronische Patientenakte kommt: Das sollten Sie jetzt wissen

Für die Einarbeitung sollten Neulinge eine feste Ansprechpartnerin im Team haben. (Motiv mit Fotomodellen)

© Manu Reyes / Stock.adobe.com

Willkommenskultur

Neu im Team? Was Praxen beim Onboarding beachten sollten