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Zweitmeinungsverfahren

Chirurgen für qualifizierte Gutachter

Veröffentlicht:

STUTTGART. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) unterstützt den Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung bei gesetzlich versicherten Patienten, sieht aber noch unzureichende Rahmenbedingungen bei der Umsetzung.

Prinzipiell gehe es, neben vordergründigen Qualitätsargumenten, auch um Gesundheitsökonomie, so die DGCH in einer Mitteilung. So erhoffe man sich durch die Zweitmeinung einen Rückgang der Op-Zahlen. Diese Aspekte müssten allerdings auch dem Patienten gegenüber klar benannt werden.

Die DGCH fordert, die Zweitmeinung sei von Experten zu erbringen, die von zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften als neutrale Gutachter benannt werden. Wichtig sei auch, dass das Zweitmeinungsverfahren eine persönliche Befragung des Patienten und eine körperliche Befunderhebung durch den Zweitgutachter beinhalten müsse. "Zweitmeinungsverfahren sind im Kern analog und nicht digital zu halten", sagt DGCH-Generalsekretär Professor Hans-Joachim Meyer. Das persönliche Arzt-Patienten-Verhältnis stehe nicht zur Diskussion, derartige Modellvorhaben seien bisher nur unzureichend evaluiert und zudem medizinisch-ethisch nur schwer vorstellbar. (bae)

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