Chronisch Krank: Fitness-Vertrag gilt trotzdem

MÜNCHEN (dpa). Mitglieder eines Fitnessstudios haben bei einer schon vor Vertragsabschluss bekannten Krankheit kein Sonderkündigungsrecht.

Veröffentlicht:

Dies bestehe nur, wenn es eine ausdrückliche Vereinbarung gebe, teilte das Amtsgericht München am Montag mit.

Ein Münchner hatte einen 24-Monats-Vertrag mit seinem Fitnessstudio wegen einer chronischen Gelenkerkrankung fristlos gekündigt.

Das Studio nahm die Kündigung nicht an und verlangte von dem Mitglied, etwa 1000 Euro zu zahlen. Als der Mann sich weigerte, zog der Studiobetreiber vor Gericht.

Er bekam Recht, da der Erkrankte bereits vor Vertragsabschluss von der Krankheit gewusst hatte.

Az.: 213 C 22567/11

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum „Zuhause-Arzt“

Ein Arzt für Hausbesuche? Eine Überlegung wert!

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus