COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Corona-Fall in Reha-Klinik führt nicht automatisch zu Aufnahmestopp

Das Verwaltungsgericht Minden stärkt in Pandemiezeiten einer Reha-Klinik den Rücken im Zwist mit einer Gemeinde: Es geht um einen Corona-Verdachtsfall.

Veröffentlicht:

Minden. Ein einziger möglicher Corona-Fall in einer Reha-Klinik rechtfertigt noch nicht einen vollständigen Stopp für die Neuaufnahme von Patienten. Das gilt erst recht, wenn die Rehabilitationsklinik im Zuge der COVID-19-Pandemie für die Entlastung der regulären Krankenhäuser gedacht ist, entschied das Verwaltungsgericht Minden in einem nicht rechtskräftigen Beschluss.

Nach dem „COVID-19- Krankenhausentlastungsgesetz“ können auch Reha-Kliniken für die Aufnahme und Behandlung akutstationärer Patienten zugelassen werden, um so die anderen Krankenhäuser zu entlasten. Eine solche Sonderzulassung hatte hier die Rehabilitationsklinik im Kreis Höxter für die Zeit bis Ende September 2020 erhalten.

Am 8. April 2020 wurde bekannt, dass sich eine Frau mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert hatte, die zuvor Patientin in der Reha-Klinik war. Die zuständige Gemeindebehörde ordnete daraufhin einen Aufnahmestopp für neue Patienten an.

Risiko-Abwägung nötig

Dagegen klagte die Reha-Klinik und beantragte gleichzeitig die aufschiebende Wirkung. Diesem Eilantrag gab das Verwaltungsgericht Minden nun statt. Zwar könne ein Aufnahmestopp ein taugliches Mittel sein, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Voraussetzung sei jedoch eine Abwägung und die Prüfung milderer Maßnahmen.

Hier bestehe lediglich die Vermutung, dass sich die Frau in der Rehabilitationsklinik angesteckt haben müsse. Als Reaktion auf COVID-19-Fälle in einer Gesundheitseinrichtung halte das Robert Koch-Institut einen Aufnahmestopp nicht für zwingend notwendig. Andere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus habe die Gemeinde aber nicht geprüft. Das sei hier auch gerade deshalb geboten, weil die Rehabilitationsklinik auch der Entlastung anderer Krankenhäuser dienen sollte. (mwo)

Verwaltungsgericht Minden, Az.: 7 L 299/20

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

© Salesforce Germany GmbH

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
In der Klinik Königshof in Krefeld werden Menschen mit psychischen Erkrankungen behandelt. Die digitale Terminvergabe über Doctolib senkt eine Hemmschwelle: Es fällt leichter, mit wenigen Klicks einen Termin zu buchen, als im direkten Gespräch am Telefon.

© St. Augustinus Gruppe

Unternehmensstrategie für Krankenhäuser

Patientenportal stärkt die Reichweite der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung von Krankenhäusern

Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Lesetipps
Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung