COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Corona-Fall in Reha-Klinik führt nicht automatisch zu Aufnahmestopp

Das Verwaltungsgericht Minden stärkt in Pandemiezeiten einer Reha-Klinik den Rücken im Zwist mit einer Gemeinde: Es geht um einen Corona-Verdachtsfall.

Veröffentlicht:

Minden. Ein einziger möglicher Corona-Fall in einer Reha-Klinik rechtfertigt noch nicht einen vollständigen Stopp für die Neuaufnahme von Patienten. Das gilt erst recht, wenn die Rehabilitationsklinik im Zuge der COVID-19-Pandemie für die Entlastung der regulären Krankenhäuser gedacht ist, entschied das Verwaltungsgericht Minden in einem nicht rechtskräftigen Beschluss.

Nach dem „COVID-19- Krankenhausentlastungsgesetz“ können auch Reha-Kliniken für die Aufnahme und Behandlung akutstationärer Patienten zugelassen werden, um so die anderen Krankenhäuser zu entlasten. Eine solche Sonderzulassung hatte hier die Rehabilitationsklinik im Kreis Höxter für die Zeit bis Ende September 2020 erhalten.

Am 8. April 2020 wurde bekannt, dass sich eine Frau mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert hatte, die zuvor Patientin in der Reha-Klinik war. Die zuständige Gemeindebehörde ordnete daraufhin einen Aufnahmestopp für neue Patienten an.

Risiko-Abwägung nötig

Dagegen klagte die Reha-Klinik und beantragte gleichzeitig die aufschiebende Wirkung. Diesem Eilantrag gab das Verwaltungsgericht Minden nun statt. Zwar könne ein Aufnahmestopp ein taugliches Mittel sein, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Voraussetzung sei jedoch eine Abwägung und die Prüfung milderer Maßnahmen.

Hier bestehe lediglich die Vermutung, dass sich die Frau in der Rehabilitationsklinik angesteckt haben müsse. Als Reaktion auf COVID-19-Fälle in einer Gesundheitseinrichtung halte das Robert Koch-Institut einen Aufnahmestopp nicht für zwingend notwendig. Andere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus habe die Gemeinde aber nicht geprüft. Das sei hier auch gerade deshalb geboten, weil die Rehabilitationsklinik auch der Entlastung anderer Krankenhäuser dienen sollte. (mwo)

Verwaltungsgericht Minden, Az.: 7 L 299/20

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

© Salesforce Germany GmbH

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung