Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

Corona-Maßnahmen gelten auch für Menschen nach ausgeheilter Infektion

Eine Familie klagte nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion gegen die geltenden Schutzmaßnahmen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim wies die Klage ab: Ob von Genesenen eine Ansteckungsgefahr ausgeht, sei unklar.

Veröffentlicht:

Mannheim. Die Frage der Immunität nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion ist wissenschaftlich weiterhin nicht geklärt. Betroffene dürfen daher den gleichen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen unterworfen werden wie andere Bürger, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem aktuell veröffentlichten Eilbeschluss. Sogar Quarantänemaßnahmen sind danach jedenfalls dann zulässig, wenn die Infektion mehr als sechs Monate zurückliegt.

Eine Familie mit zwei Kindern war vor Gericht gezogen. Sowohl Eltern als auch Kinder hatten sich mit dem Coronavirus angesteckt, gelten seit April 2020 allerdings als genesen. Sie verlangten, dass mehrere Coronabeschränkungen wie Quarantänemaßnahmen sowie Teilnahme- und Zutrittsverbote für sie nicht mehr gelten dürften. Sie seien nun immun und damit als Krankheitsüberträger ungeeignet.

Keine belastbaren Daten zur Immunität

Der VGH wies den Antrag der Familie auf Außer-Vollzug-Setzung der maßgeblichen Coronabeschränkungen zurück. „Es gibt keine belastbaren Daten, ob ein Antikörper-Nachweis mit Immunität gleichzusetzen ist und wie lange eine solche Immunität bestehen würde“, heißt es in dem Mannheimer Beschluss. Neuere Studien gingen von einer stabilen Konzentration von Antikörpern für mindestens fünf Monate aus, bei Patienten mit einem milderen Verlauf sei jedoch ein schnellerer Rückgang beobachtet worden.

Auch die Vorschrift, dass auch früher infizierte Reiserückkehrer aus Risikogebieten in Quarantäne müssen, wenn ihre überstandene Corona-Infektion länger als sechs Monate zurückliegt, sei daher nicht willkürlich getroffen worden und voraussichtlich rechtlich nicht zu beanstanden. (fl/mwo)

Verwaltungsgericht Mannheim, Az.: 1 S 4025/20

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Demenzprävention?

Alzheimer: Bei wem Fleischkonsum doch von Vorteil sein könnte

Lesetipps
Eine hervorgehobene Leber im 3D-Modell

© Dr_Microbe / stock.adobe.com

Münchner Aids- und Infektiologie-Tage

Chronische Hepatitis B: Heilung durch monoklonalen Antikörper?

Noch impfen nach einer RSV-Erkrankung?

© Porträt: privat | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Noch impfen nach einer RSV-Erkrankung?

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram