Urteil

Corona-Maßnahmen gelten auch für Menschen nach ausgeheilter Infektion

Eine Familie klagte nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion gegen die geltenden Schutzmaßnahmen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim wies die Klage ab: Ob von Genesenen eine Ansteckungsgefahr ausgeht, sei unklar.

Veröffentlicht:

Mannheim. Die Frage der Immunität nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion ist wissenschaftlich weiterhin nicht geklärt. Betroffene dürfen daher den gleichen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen unterworfen werden wie andere Bürger, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem aktuell veröffentlichten Eilbeschluss. Sogar Quarantänemaßnahmen sind danach jedenfalls dann zulässig, wenn die Infektion mehr als sechs Monate zurückliegt.

Eine Familie mit zwei Kindern war vor Gericht gezogen. Sowohl Eltern als auch Kinder hatten sich mit dem Coronavirus angesteckt, gelten seit April 2020 allerdings als genesen. Sie verlangten, dass mehrere Coronabeschränkungen wie Quarantänemaßnahmen sowie Teilnahme- und Zutrittsverbote für sie nicht mehr gelten dürften. Sie seien nun immun und damit als Krankheitsüberträger ungeeignet.

Keine belastbaren Daten zur Immunität

Der VGH wies den Antrag der Familie auf Außer-Vollzug-Setzung der maßgeblichen Coronabeschränkungen zurück. „Es gibt keine belastbaren Daten, ob ein Antikörper-Nachweis mit Immunität gleichzusetzen ist und wie lange eine solche Immunität bestehen würde“, heißt es in dem Mannheimer Beschluss. Neuere Studien gingen von einer stabilen Konzentration von Antikörpern für mindestens fünf Monate aus, bei Patienten mit einem milderen Verlauf sei jedoch ein schnellerer Rückgang beobachtet worden.

Auch die Vorschrift, dass auch früher infizierte Reiserückkehrer aus Risikogebieten in Quarantäne müssen, wenn ihre überstandene Corona-Infektion länger als sechs Monate zurückliegt, sei daher nicht willkürlich getroffen worden und voraussichtlich rechtlich nicht zu beanstanden. (fl/mwo)

Verwaltungsgericht Mannheim, Az.: 1 S 4025/20

Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen