Urteil

Corona-Maßnahmen gelten auch für Menschen nach ausgeheilter Infektion

Eine Familie klagte nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion gegen die geltenden Schutzmaßnahmen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim wies die Klage ab: Ob von Genesenen eine Ansteckungsgefahr ausgeht, sei unklar.

Veröffentlicht:

Mannheim. Die Frage der Immunität nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion ist wissenschaftlich weiterhin nicht geklärt. Betroffene dürfen daher den gleichen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen unterworfen werden wie andere Bürger, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem aktuell veröffentlichten Eilbeschluss. Sogar Quarantänemaßnahmen sind danach jedenfalls dann zulässig, wenn die Infektion mehr als sechs Monate zurückliegt.

Eine Familie mit zwei Kindern war vor Gericht gezogen. Sowohl Eltern als auch Kinder hatten sich mit dem Coronavirus angesteckt, gelten seit April 2020 allerdings als genesen. Sie verlangten, dass mehrere Coronabeschränkungen wie Quarantänemaßnahmen sowie Teilnahme- und Zutrittsverbote für sie nicht mehr gelten dürften. Sie seien nun immun und damit als Krankheitsüberträger ungeeignet.

Keine belastbaren Daten zur Immunität

Der VGH wies den Antrag der Familie auf Außer-Vollzug-Setzung der maßgeblichen Coronabeschränkungen zurück. „Es gibt keine belastbaren Daten, ob ein Antikörper-Nachweis mit Immunität gleichzusetzen ist und wie lange eine solche Immunität bestehen würde“, heißt es in dem Mannheimer Beschluss. Neuere Studien gingen von einer stabilen Konzentration von Antikörpern für mindestens fünf Monate aus, bei Patienten mit einem milderen Verlauf sei jedoch ein schnellerer Rückgang beobachtet worden.

Auch die Vorschrift, dass auch früher infizierte Reiserückkehrer aus Risikogebieten in Quarantäne müssen, wenn ihre überstandene Corona-Infektion länger als sechs Monate zurückliegt, sei daher nicht willkürlich getroffen worden und voraussichtlich rechtlich nicht zu beanstanden. (fl/mwo)

Verwaltungsgericht Mannheim, Az.: 1 S 4025/20

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Erfahrungsberichte

Was junge Kollegen im Praxis-Arbeitsvertrag regeln

Gehalt, Urlaub, Bereitschaftsdienste

Arbeitsverträge für Ärzte: Darauf ist zu achten

Das könnte Sie auch interessieren
Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

© Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Springer Pflege

Umgang mit Multimorbidität in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
COVID-19 in der Langzeitpflege

© Kzenon / stock.adobe.com

Springer Pflege

COVID-19 in der Langzeitpflege

Anzeige | Pfizer Pharma GmbH
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe Naturmedizin

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Maximale Vitamin-C-Blutspiegel nach oraler (blau) und parenteraler (orange) Tagesdosis-Gabe.

© Pascoe Naturmedizin

Vitamin-C-Infusion

Parenterale Gabe erzielt hohe Plasmakonzentrationen an Vitamin C

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Kommentare
Dr. Antigone Fritz und Hubertus Müller sitzen trocken am PC. Dort zu sehen: ein Bild vom Hochwasser in Erftstadt vor drei Jahren.

© MLP

Gut abgesichert bei Naturkatastrophen

Hochwasser in der Praxis? Ein Fall für die Versicherung!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MLP
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Private Abrechnung

Neue GOÄ: Zurück in die Warteschleife!

Erfahrungen mit der ePA

Warum ein Hausarzt von der elektronischen Patientenakte überzeugt ist

Lesetipps
Ein Schritt nach vorne.

© pector / stock.adobe.com / generated AI

Konzept Prä-COPD

Der COPD einen Schritt voraus: So gehen Kollegen vor

Ein Mädchen hält sich schmerzverzerrt den Kopf.

© KI-generiert daratorn / stock.adobe.com

Netzwerk-Metaanalyse

Kinder mit Migräne: Diese Medikamente helfen bei der Prophylaxe

Künftig ein „Partner mit erweiterter Handlungsbreite“? Ein Bertelsmann-Panel macht Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rettungsdienstes.

© Christian Schwier / Stock.adobe.com

Vorschläge eines Bertelsmann-Panels

Rettungsdienst 2.0: Mehr Kompetenzen, mehr Kooperation