"Das Abrechnungssystem ist nicht praxistauglich"

Kliniken mit angegliederten MVZ sind bei der Abrechnung auffällig geworden. Helios-Chef Francesco de Meo sieht darin ein Strukturproblem.

Veröffentlicht:

BAD HOMBURG (ger). Helios ist als Betreiber von 31 Medizinischen Versorgungszentren einer der größten Anbieter von ambulanter Medizin in Deutschland. 2011 geriet die Gruppe in Berlin in die Schlagzeilen, nachdem die Staatsanwaltschaft die Klinik in Berlin-Buch wegen Verdachts auf Abrechnungsbetrug durchsucht hatte.

Auch andere Kliniken sind auffällig geworden, die DRK Kliniken, Vivantes und zuletzt auch die Charité.

Der Vorwurf der KV lautet, dass zwar fachlich qualifizierte Ärzte die Leistungen erbracht hätten, dass diese aber keine entsprechende Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung hatten.

Für Dr. Francesco de Meo, CEO der Helios Kliniken, ist der Fall klar: "Das Abrechnungssystem ist nicht praxistauglich." Helios habe die Abrechnungspraxis, wo notwendig, korrigiert. Die Konsequenz, so de Meo: "Wir schicken in Buch jetzt Patienten nach Hause, wenn der ermächtigte Arzt gerade im OP steht." Das sei zwar nicht im Interesse des Patienten, gehe aber nicht anders.

 "Arbeitsteilung, wie sie in MVZ gewollt ist, ist nicht möglich"

De Meo griff in diesem Zusammenhang die KV Berlin scharf an: "Eine echte Arbeitsteilung, wie sie in MVZ gewollt ist, ist nicht möglich." Die KV wolle den Wettbewerbsvorteil größerer Strukturen zunichte machen.

Gestützt werde so die "hohe Radiologendichte am Kudamm", aber die Patienten, auch onkologische Patienten, müssten nun drei, fünf oder gar acht Monate auf eine Untersuchung warten. Statt zu überlegen, was sinnvoll für die Patienten ist und wie ambulante und stationäre Versorgung besser verzahnt werden könnten, würden "nur neue Zäune gebaut", klagte de Meo.

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz habe hier gar nichts gebracht, der Gesetzgeber sei "blockiert zwischen widerstreitenden Partikularinteressen". Die Integrierte Versorgung, wie sie bisher vorgesehen ist, sei letztlich nur ein Feigenblättchen für eine funktionierende sektorübergreifende Versorgung.

Lesen Sie dazu auch: Großeinkäufe bei Helios: Integration nach Plan

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Hendrik Hüning 29.03.201210:16 Uhr

Betrug ist erst einmal Betrug

Auch andere Räuber können sich darüber(mit dem gleichen Recht!) beschweren, dass Strafrecht bilde ihre Bedürfnisse nicht ab und sei inclusiv der Rechtsprechung für sie nicht "praxistauglich". Für jeden Gauner ist das natürlich auch ein "Strukturproblem"... ,-))

Man könnte die geltenden Regeln schon befolgen, wenn man Probleme vermeiden will, auch wenn man Helios oder sonstwie heißt, dann muss auch nicht - "wo notwendig"- die Abrechnungspraxis korrigieren.

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neue transsektorale S3-Leitlinie

Diagnose und Management des Delirs – so geht’s!

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Lesetipps
Professor Jan Galle

© Dirk Hoppe/NETZHAUT

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus