Das Internet ist für Praxisrechner mit Patientendaten nicht mehr tabu

NEU-ISENBURG (ger). Ärzte dürfen mit ihren Praxisrechnern auch dann ins Internet, wenn auf ihnen Patientendaten verarbeitet oder gespeichert werden. Das sehen neue Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung vor, die am Freitag veröffentlicht worden sind.

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"Wir können Ärzte nicht in einem rechtsunsicheren Raum arbeiten lassen, wir wollen ihnen Empfehlungen an die Hand geben, damit sie auf berufsrechtlich saubere Art und Weise neue Kommunikationsformen nutzen können."

So begründete Dr. Franz-Josef Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer (BÄK) die Überarbeitung der "Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung in der Arztpraxis".

"Eine apodiktische Trennung zwischen Patientendaten und Internet ist heute nicht mehr möglich, das haben wir auch gesehen", sagte Dr. Philipp Stachwitz, stellvertretender Dezernent Telematik bei der BÄK. Ärzte, die in neuen Versorgungsstrukturen wie der integrierten Versorgung arbeiten, seien einfach darauf angewiesen, online zu arbeiten.

Durch die Empfehlungen und die zugehörige Technische Anlage sei nun aber auch klar geregelt, welche Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind, so Stachwitz - zum Beispiel die Nutzung von Providern, die einen Schutz durch Firewalls garantieren.

Die Empfehlungen sind auf den Internet-Seiten von KBV und BÄK abrufbar: www.baek.de, www.kbv.de

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